Die Grundlage für die QVM-Mittel stellt das Studiumsqualitätsgesetz NRW als Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge dar. Das Ziel der QVM-Mittel besteht in der Verbesserung der Lehre sowie der Studienbedingungen.
Die Kategorisierung der Qualitätsverbesserungsmittel im Fachbereich 5 der Medizinischen Fakultät Münster erfolgt in erster Linie nach der Aufteilung für den Bereich Human- und Zahnmedizin.
Weiterhin können die QVM-Projekte nach zentralen, fachspezifischen und infrastrukturellen Projekten kategorisiert werden.