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Inhalt: FAQs

FAQs

1. Was geschieht, wenn ein(e) Studierende(r) die ID-Karte vergessen sollte?

Kein Problem: Die Anwesenheit kann während der Veranstaltung von dem Donzent*in manuel als anwesend makiert werden.

2. Was geschieht, wenn ein:e Dozent:in das ElAn-Smartphone vergessen hat, oder es aus irgendeinem technischen Grund nicht funktionieren sollte?

Auch dies stellt kein größeres Problem dar. Improvisieren Sie bitte einfach eine Anwesenheitsliste unter Auflistung von Veranstaltungsbezeichnung, Datum, Uhrzeit, Name, Vorname und der Matrikelnummer aller teilnehmenden Studierenden. Der Lehrbeauftragte/ Die Lehrbeauftragte der jeweiligen Einrichtung kann die Anwesenheiten dann problemlos über Medicampus nacherfassen.

3. Wie ist es um die Datensicherheit bestellt?

Der Computer, der Ihre Anwesenheiten speichert, unterliegt den strengsten Sicherheitsauflagen. Sein Inhalt wird regelmäßig "gespiegelt". Das heisst, das regelmäßig ein Backup angelegt wird, welches einen Verlust von Daten nahezu unmöglich macht. Selbst wenn es peripher zu einem Datenverlust kommen sollte, wären diese zentral immer noch in einem, bzw. sogar in mehreren  Backup´s abrufbar.

Die eingesetzten Smartphones genügen einem durchaus hohen Sicherheitsstandart. Die Daten werden nicht nur auf zwei verschiedenen (!) Wegen übertragen und abgespeichert, sondern jede Betätigung einer Taste wird von einem unabhängigen System mitgeloggt.

In dem absolut unwahrscheinlichen Falle, dass tatsächlich irgendwelche Daten verloren gehen sollten, würde sowieso in dubio pro reo entschieden und einfach alle Studierende, die für diesen Kurs vorgesehen waren, nachträglich als anwesend eingetragen.

Ganz sicher ist diese Datenspeicherung jedoch dem "alten" System der Laufkarten überlegen. Diese gingen nämlich pro Semester bei immerhin 2 bis 3 Studierenden verloren.

4. Wird es zukünftig auch eine Anwesenheitserfassung in den Vorlesungen geben?

Nein!!! Selbstverständlich dreht es sich hierbei nur um die bisher auch teilnahmepflichtigen Veranstaltungen im Kleingruppenunterricht! Für dieses Projekt wurde extra eine Änderungs der Studienordnung erforderlich. Gemäß Artikel I dieser Änderungsordnung wurden in der Studienordnung im § 9 Absatz 1 folgende Sätze angefügt:

Für die Erfassung und Dokumentation der jeweiligen Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 hält die Medizinische Fakultät ein elektronisches Erfassungssystem vor, das eine zentrale Ausgabe der Leistungsnachweise gemäß § 27 ÄAppO durch das Institut für Ausbildung und Studierendenangelegenheiten ermöglicht.Die Medizinische Fakultät ermöglicht es den Studierenden, dieses System auf freiwilliger Basis zu nutzen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Studierenden, die das elektronische Erfassungssystem nicht nutzen, ermöglicht es die Medizinische Fakultät, den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme auf andere Weise (=Laufkarte) zu führen.

Der §9 der Studienordnung weist jedoch folgenden Wortlaut auf:

"Die Erteilung eines Leistungsnachweises für die Veranstaltungen gemäß § 8 Abs. 1 - 3 (!) setzt den  regelmäßigen und erfolgreichen Besuch voraus."

Der Witz an der Sache ist jedoch, dass sich die Absätze 1 bis 3 des Paragraphen 8 nur auf Seminare, Kurse, Praktika und Studiengruppen bezieht. Die Vorlesungen werden in diesem Paragraphen erst in dem Absatz 4 erwähnt. Mit diesem Kunstgriff wurde die Anwesenheitserfassung ganz klar auf den Kleingruppenunterricht beschränkt.

Mit anderen Worten: Laut Studienordnung ist eine Anwesenheitserfassung NUR für den Kleingruppenunterricht ERLAUBT.

5. Kann ich an einer Veranstaltung teilnehmen ohne hierfür angemeldet zu sein?

Nein, da wir bei Kleingruppenunterricht strikte Kapazitätsgrenzen einhalten müssen.
Wichtig: Bitte beachten Sie das, dass System nur Daten erfassen kann, wenn Sie für die Veranstaltung angemeldet sind!

6. Kann man nicht zur Sicherheit die Laufkarte UND das ElAn-System nutzen?

Leider ist das nicht möglich. Die Erfahrung aus den vergangenen Semestern hat gezeigt, dass das IfAs nicht in der Lage ist, die Laufkarten von 140 Studierenden pro Halbjahr über einen Zeitraum von 6 Semestern adäquat auszuwerten. Mit anderen Worten: Die Alternative zum ElAn ist auf jeden Fall wieder die Abwicklung über die einzelnen Institute. Außerdem ist es den Dozenten kaum vermittelbar, dass sie die ID-Karten einscannen UND eine Unterschrift geben sollen.

Bzgl. der Datensicherheit siehe 3.

7. Welche personenbezogenen Daten werden durch das ElAN-System an die Institute weitergegeben?

Die Institute bekommen - wie immer - die Namen und Matrikel-Nummern der angemeldeten Studierenden nur einmal zu Beginn des Semesters in schriftlicher Form mitgeteilt, um ihnen eine Möglichkeit zur Organisation des Unterrichtes zu geben.

Im Rahmen des Elan-Projektes erhalten die Institute KEINE weiteren Daten!!! Nur wenn die Dozenten*innen eine Veranstaltung einscannt, erhält er die Information ob der Studierende für die Veranstaltung angemeldet ist oder nicht und ob die ID-Karte für das System freigeschaltet ist.

8. Wenn ein(e) Studierende(r) einen Termin über das ElAN-Sytem ändert, wird der ursprüngliche Termin dann für andere Studierende wieder freigegeben?

Selbstverständlich! Das ist ja gerade der Vorteil eines elektronischen Systems!
Der frei gewordenen Platz kann sofort wieder von jemand anderen in Anspruch genommen werden.

 

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