Kein Problem: Die Anwesenheit kann während der Veranstaltung von dem Donzent*in manuel als anwesend makiert werden.
Auch dies stellt kein größeres Problem dar. Improvisieren Sie bitte einfach eine Anwesenheitsliste unter Auflistung von Veranstaltungsbezeichnung, Datum, Uhrzeit, Name, Vorname und der Matrikelnummer aller teilnehmenden Studierenden. Der Lehrbeauftragte/ Die Lehrbeauftragte der jeweiligen Einrichtung kann die Anwesenheiten dann problemlos über Medicampus nacherfassen.
Der Computer, der Ihre Anwesenheiten speichert, unterliegt den strengsten Sicherheitsauflagen. Sein Inhalt wird regelmäßig "gespiegelt". Das heisst, das regelmäßig ein Backup angelegt wird, welches einen Verlust von Daten nahezu unmöglich macht. Selbst wenn es peripher zu einem Datenverlust kommen sollte, wären diese zentral immer noch in einem, bzw. sogar in mehreren Backup´s abrufbar.
Die eingesetzten Smartphones genügen einem durchaus hohen Sicherheitsstandart. Die Daten werden nicht nur auf zwei verschiedenen (!) Wegen übertragen und abgespeichert, sondern jede Betätigung einer Taste wird von einem unabhängigen System mitgeloggt.
In dem absolut unwahrscheinlichen Falle, dass tatsächlich irgendwelche Daten verloren gehen sollten, würde sowieso in dubio pro reo entschieden und einfach alle Studierende, die für diesen Kurs vorgesehen waren, nachträglich als anwesend eingetragen.
Ganz sicher ist diese Datenspeicherung jedoch dem "alten" System der Laufkarten überlegen. Diese gingen nämlich pro Semester bei immerhin 2 bis 3 Studierenden verloren.
Nein!!! Selbstverständlich dreht es sich hierbei nur um die bisher auch teilnahmepflichtigen Veranstaltungen im Kleingruppenunterricht! Für dieses Projekt wurde extra eine Änderungs der Studienordnung erforderlich. Gemäß Artikel I dieser Änderungsordnung wurden in der Studienordnung im § 9 Absatz 1 folgende Sätze angefügt:
Für die Erfassung und Dokumentation der jeweiligen Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 hält die Medizinische Fakultät ein elektronisches Erfassungssystem vor, das eine zentrale Ausgabe der Leistungsnachweise gemäß § 27 ÄAppO durch das Institut für Ausbildung und Studierendenangelegenheiten ermöglicht.Die Medizinische Fakultät ermöglicht es den Studierenden, dieses System auf freiwilliger Basis zu nutzen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Studierenden, die das elektronische Erfassungssystem nicht nutzen, ermöglicht es die Medizinische Fakultät, den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme auf andere Weise (=Laufkarte) zu führen.
Der §9 der Studienordnung weist jedoch folgenden Wortlaut auf:
"Die Erteilung eines Leistungsnachweises für die Veranstaltungen gemäß § 8 Abs. 1 - 3 (!) setzt den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch voraus."
Der Witz an der Sache ist jedoch, dass sich die Absätze 1 bis 3 des Paragraphen 8 nur auf Seminare, Kurse, Praktika und Studiengruppen bezieht. Die Vorlesungen werden in diesem Paragraphen erst in dem Absatz 4 erwähnt. Mit diesem Kunstgriff wurde die Anwesenheitserfassung ganz klar auf den Kleingruppenunterricht beschränkt.
Mit anderen Worten: Laut Studienordnung ist eine Anwesenheitserfassung NUR für den Kleingruppenunterricht ERLAUBT.
Nein, da wir bei Kleingruppenunterricht strikte Kapazitätsgrenzen einhalten müssen.
Wichtig: Bitte beachten Sie das, dass System nur Daten erfassen kann, wenn Sie für die Veranstaltung angemeldet sind!
Leider ist das nicht möglich. Die Erfahrung aus den vergangenen Semestern hat gezeigt, dass das IfAs nicht in der Lage ist, die Laufkarten von 140 Studierenden pro Halbjahr über einen Zeitraum von 6 Semestern adäquat auszuwerten. Mit anderen Worten: Die Alternative zum ElAn ist auf jeden Fall wieder die Abwicklung über die einzelnen Institute. Außerdem ist es den Dozenten kaum vermittelbar, dass sie die ID-Karten einscannen UND eine Unterschrift geben sollen.
Bzgl. der Datensicherheit siehe 3.
Die Institute bekommen - wie immer - die Namen und Matrikel-Nummern der angemeldeten Studierenden nur einmal zu Beginn des Semesters in schriftlicher Form mitgeteilt, um ihnen eine Möglichkeit zur Organisation des Unterrichtes zu geben.
Im Rahmen des Elan-Projektes erhalten die Institute KEINE weiteren Daten!!! Nur wenn die Dozenten*innen eine Veranstaltung einscannt, erhält er die Information ob der Studierende für die Veranstaltung angemeldet ist oder nicht und ob die ID-Karte für das System freigeschaltet ist.
Selbstverständlich! Das ist ja gerade der Vorteil eines elektronischen Systems!
Der frei gewordenen Platz kann sofort wieder von jemand anderen in Anspruch genommen werden.