Wahlfach im klinischen Studienabschnitt
(s. § 2, Abs. 8, Satz 2 ÄAppO vom 27.06.02 sowie § 12, Abs. 1 der Studienordnung der Medizinischen Fakultät)
Alle Studierenden des klinischen Studienabschnitts, die bis zum 1.10.2003 das erste Staatsexamen noch nicht abgelegt haben.
Die Medizinische Fakultät hat ein Wahlfachtableau für den klinischen Studienabschnitt bereitgestellt (s. Aushang des IfAS), aus dem die Wahlfächer ausgewählt werden können.
Bei Meldung zum Praktischen Jahr muss ein Wahlfach im Umfang von 2 Semesterwochenstunden (SWS) nachgewiesen werden.
Der Leistungsnachweis wird durch regelmäßige Teilnahme an der gewählten Lehrveranstaltung und dem Bestehen einer qualifizierenden Maßnahme (Prüfung, Ausarbeitung etc.), die nach Absprache mit dem Veranstaltungsleiter zu Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt wird, erworben. Die Leistung in der qualifizierenden Maßnahme wird benotet (Skala: 1-4).
Der formal gülte Wahlfachschein der Medizinischen Fakultät Münster ist als offizielles Dokument unter Online-Formulare downloadbar.
Der Veranstalter muss diese Veranstaltung im Dekanat nachmelden.
Noch besser….auf jeden Fall sich Wahlfächer von der Dekanatsliste auswählen, oder aber kontrollieren, ob diese im Vorlesungsverzeichnis stehen und der Titel der Veranstaltung auch richtig auf dem Wahlfachschein eingetragen wurde.
Den Wahlfachschein abwarten, evtl. früher vom Dozenten einfordern und die Nachreichfrist des LPA nutzen.