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Masernschutznachweis

Feststellung des Masernschutzstatus der Studierenden




Liebe Studierende,


im Rahmen des am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes besteht die Verpflichtung für Sie zum Nachweis Ihres Masern-Impfschutzes (2 nachgewiesene Masern-Impfungen) bzw. Ihrer Masernimmunität (serologische Untersuchung) (https://www.masernschutz.de/themen/rechtliche-aspekte/). Diesen möchten wir nun bis Ende April 2023 zentral erfassen.

 

Die Kontrolle des Nachweises findet statt

 

  • vom 17.04.2023 bis 21.04.2023 von 09:00-12:00 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr
  • im Foyer des Lehrgebäudes
  • Die Vorstellung muss persönlich erfolgen.
  • Bringen Sie bitte Ihren Impfnachweis sowie Ihren Personalausweis mit.

 

Sollte Ihnen kein Impfnachweis vorliegen, muss der Nachweis über eine serologische IgG-Titerbestimmung erbracht werden.

 

Wichtig: Das serologische Ergebnis legen Sie bitte ebenfalls im Rahmen der Kontrolle zu den oben genannten Terminen vor. Die Bestimmung können Sie vorab in der Studierendensprechstunde der UKM Betriebsmedizin (mittwochs 07:45-10:00 Uhr, Terminbuchung unter https://medicampus.uni-muenster.de/go2doc_anmeld.html) oder bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt vornehmen lassen.

 

Falls Sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, legen Sie bitte ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vor.

 

Wenn Sie innerhalb der letzten drei Monate bei der Betriebsmedizin vorstellig waren und ihr Masernschutz erfasst wurde, kann auf ein erneutes Vorzeigen des Nachweises im Rahmen der oben genannten Termine verzichtet werden.

 

Sie finden Ihren Masernstatus in Ihrem MCM Account unter dem QR-Code.

Status Masern

 

Sie müssen bei der Masernschutzkontrolle ausschließlich dann erscheinen, wenn ihr Status im MCM Account rot hinterlegt ist.

 

Bitte tragen Sie sich dann über den nachfolgenden Link in die dort sichtbaren Timeslots für die Masernschutzkontrolle ein:

https://medicampus.uni-muenster.de/veramed_anmeld.html?veranstaltung=masernimmunitaet

 

Beachten Sie, dass wir Sie von jeglichen Veranstaltungen mit Patient*innen-Kontakt ausschließen müssen, sollten Sie bis zum 28.04.2023 keinen Nachweis erbracht haben.

 

Für Rückfragen können Sie sich telefonisch montags bis freitags von 13:00-14:00 Uhr unter 0251-83-46556 melden.

 

Viele Grüße und eine erholsame vorlesungsfreie Zeit.

 

Das Team Arbeitsplatz-basierte Lehre im IfAS 

 

 9395C8E5

Stand 14.03.2023

 

 

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