Medizinstudium Münster medicampus

 
 
 
 

Medizinstudium Münster medicampus: Suche

Logo der Medizinischen Fakultät der Universität Münster

 

Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

ZahnmedizinStaatsprüfungen > Zahnärztliche Prüfung

Inhalt: Zahnärztliche Prüfung

Zahnärztliche Prüfung

§ 32 ZÄAppO Zahnärztliche Prüfung


Die zahnärztliche Prüfung (Abschlußprüfung) kann vor dem Prüfungsausschuß jeder Universität abgelegt werden.


§ 33 


(1) Die Abschlußprüfung ist als ein einheitliches Ganzes anzusehen und darf nicht unterbrochen werden. Sie beginnt nach Semesterschluß, findet in der Regel innerhalb acht Wochen statt und muß einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von 6 Monaten beendet sein; die Entscheidung trifft der Vorsitzende. Die Frist kann bei länger dauernder Krankheit oder bei Behinderung aus anderen zwingenden Gründen verlängert werden.
 

Inhalt: Quicklinks

.
.
.
.
.
.
.

Navigation: Favoriten

. .  .

Medizinstudium Münster medicampus: Fussbereich

Impressum | Sitemap | Kontakt | Datenschutzerklärung
1