Studierende an staatlichen und privaten Hochschulen sind bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versichert.
Allerdings sind nur eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende gesetzlich unfallversichert. Gasthörer oder sog. Senioren- oder Ruhestandsstudierende sind nicht versichert, da diese Studien Freizeitcharakter aufweisen.
Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Dazu gehören nicht nur der Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, sondern auch die Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, der Besuch der Universitätsbibliothek oder auch Exkursionen.
Auch die unmittelbaren studienbezogenen Wege sind versichert. Bereits der Weg zur Immatrikulation ist geschützt und bei der der Exmatrikulation noch der Weg nach Hause.
Die Teilnahme am Hochschulsport ist gesetzlich unfallversichert, wenn
Nicht versichert sind demgegenüber die Anfertigung einer Diplomarbeit, private Studienfahrten oder das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden.
Für Nähere Informationen zur Unfallversicherug für Studierende des Landes NRW können Sie hier eine Broschüre der Unfallkasse NRW herunterladen.
Eine Broschüre zum Versicherungsschutz im Ausland können Sie hier herunterladen.