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Inhalt: Unfall

Unfallversicherung für Studierende

Studierende an staatlichen und privaten Hochschulen sind bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versichert.
Allerdings sind nur eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende gesetzlich unfallversichert. Gasthörer oder sog. Senioren- oder Ruhestandsstudierende sind nicht versichert, da diese Studien Freizeitcharakter aufweisen.
Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Dazu gehören nicht nur der Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, sondern auch die Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, der Besuch der Universitätsbibliothek oder auch Exkursionen.
Auch die unmittelbaren studienbezogenen Wege sind versichert. Bereits der Weg zur Immatrikulation ist geschützt und bei der der Exmatrikulation noch der Weg nach Hause.


Die Teilnahme am Hochschulsport ist gesetzlich unfallversichert, wenn

  • es sich bei dem Sportangebot um eine offizielle Hochschulveranstaltung handelt

  • die Veranstaltung von der Hochschule selbst (z. B. dem Sportwissenschaftlichen Institut) oder einer hochschulbezogenen Institution (AStA) durchgeführt wird

  • die Sportausübung innerhalb des organisierten Übungsbetriebes, d. h. während festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines bestellten Übungsleiters stattfindet und

  • die einzelnen Veranstaltungen in einem wesentlichen sachlichen Zusammenhang mit den gesundheitlichen, sozialen und persönlichkeitsbildenden Aufgaben des Hochschulsportes stehen.

Hierzu gehört auch die Teilnahme an Turnieren und Hochschulsportmeisterschaften, die allen Studierenden offen stehen und in erster Linie breitensportlich ausgerichtet, also nicht an die Erfüllung bestimmter Normen geknüpft sind.
Leisten Studierende ein Praktikum – unabhängig davon, ob es in der Studienordnung vorgesehen ist oder nicht – so sind sie auch für diese Zeit unfallversichert. Allerdings ändert sich im Regelfall die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Zuständig ist für die Zeit des Praktikums der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes.

Nicht versichert sind demgegenüber die Anfertigung einer Diplomarbeit, private Studienfahrten oder das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden.
Für Nähere Informationen zur Unfallversicherug für Studierende des Landes NRW können Sie hier eine Broschüre der Unfallkasse NRW herunterladen.
Eine Broschüre zum Versicherungsschutz im Ausland können Sie hier herunterladen.


 

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