Mit dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit Ablauf des Jahres 2022 und dem Ende der Testpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen zu Ende Februar 2023 ist ein Nachweis des COVID-Impf- und Teststatus durch Studierende bzw. dessen Kontrolle durch Lehrende b.a.W. nicht mehr notwendig.
Der entsprechende Teil der "Medicampus Mobil"-Plattform wird daher Anfang März abgeschaltet und zum Sommersemester 2023 in ein System überführt, mit dessen Hilfe vor Lehrveranstaltungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten generell die Zulassung der Studierenden für diese Veranstaltungsgruppe auf der Basis der betriebsärztlichen Eignungsfeststellung (inkl. Masernimpfstatus) überprüft werden kann.
Stand: 01.03.2023