Famulaturen und Krankenpflegepraktika gelten zwar als Teil des Studiums, stehen aber nicht in Verantwortung und Weisungsrecht der Hochschulen. Daher sind bisher keine einheitliche Richtlinien hierüber verfügbar.
Bzgl. einer Neuafnahme einer Famulatur oder eines Krankenpflegepraktikums halten Sie bitte mit der entsprechenden Klinik/Abteilung Rücksprache.