Im Wintersemester 2022/23 ist (vorbehaltlich kurzfristig notwendiger Änderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie) vorgesehen, dass grundsätzlich alle Leistungsüberprüfungen wieder vor Ort auf dem Universitätsgelände stattfinden, d. h. wie aus der Zeit vor der Pandemie gewohnt regelmäßig im Mikroskopiersaal des PAN-Zentrums am Vesaliusweg.
Für den Zugang zu diesen Prüfungsveranstaltungen gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Zugang zu allen übrigen Vor-Ort-Lehrveranstaltungen, jeweils in der am Prüfungstag gültigen Fassung.
Zurzeit bedeutet das, dass Sie eine vollständige Immunisierung gegen COVID-19 (durch Impfung oder durchgemachte Infektion, ggf. plus Impfung, gem. § 22a Abs. 1 u. 2 IfSG) oder einen max. 24 Stunden alten negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest, keine Selbsttests, gem. § 22a Abs. 3 IfSG)) nachweisen müssen (⇒ 3G-Regelung), wie hier beschrieben. Wir empfehlen dazu dringend die Nutzung der entsprechenden Funktion der Medicampus-mobil-WebApp. Andere geeignete Nachweise (Impfausweis, Impfbescheinigung, elektronische Zertifikate des RKI, schriftlicher Testnachweis etc.) können ebenfalls anerkannt werden. Ohne diesen Nachweis wird eine Prüfungsteilnahme nicht möglich sein.