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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

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Inhalt: Dritter Abschnitt

Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Im Ergebnis steht nun fest, dass der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) zumindest terminlich weitgehend „normal“ stattfinden wird. Unter anderem auch angedachte Variationen einer Verschiebung sind damit vom Tisch.

Die am 31. März 2020 in Kraft getretene „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ legt in § 9 folgende Abweichungen für die Durchführung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung fest:

  • Die mündlich-praktische Prüfung findet anstatt an zwei Tagen nur an einem Tag statt.
  • Sie dauert – wie bisher - bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten pro Prüfling. 

  • Sie soll ebenfalls eine praktische Prüfung (am Patienten) mit Patientenvorstellung und ein anschließendes Prüfungsgespräch beinhalten. Allerdings kann diese praktische Prüfung auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.

Des Weiteren legt §9 Absatz (1) der Änderungsverordnung fest, dass die Prüfungskommission anstelle aus mindestens vier, auch aus drei Prüfer*Innen bestehen KANN. Die Entscheidung hierüber trifft das Landesprüfungsamt in Absprache mit der Universität, und zwar auf der Basis der Verfügbarkeit der jeweiligen Prüfer.

Nach Rücksprachen mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesprüfungsamt wird dies als eine "Kann" ‑ Bestimmung in Abhängigkeit der jeweiligen Lage aufgefasst. Dem entsprechend ist nicht mit der generellen Streichung einer Prüferposition oder dem Wegfall eines (bestimmten) Prüfungsfaches zu rechnen. Sondern es ist als eine Hilfestellung zu verstehen, dass im Fall eines (plötzlichen) Prüferausfalles, z.B. durch eine Quarantäne-Anordnung oder durch Unabkömmlichkeit in der Krankenversorgung, die Kommission trotzdem prüfen kann.

Aktuelle gehen wir davon aus, dass die Termine und Zusammensetzung der Prüfungskommissionen so beibehalten werden, wie sie bisher rein informell und unter Vorbehalt der Entscheidung des Landesprüfungsamtes kommuniziert wurden. Vermutlich wird dann jeweils der erste von bis dato zwei Prüfungstagen realisiert werden. Allerdings ist diese Einteilung unter ganz anderen Bedingungen zustande gekommen, als wir diese für Mitte Mai bis Anfang Juni erwarten dürfen. Dem entsprechend können – in Abhängigkeit von dem Engagement der jeweiligen Prüfer*Innen bei der Behandlung der Covid-1-Patient*Innen – zu entsprechenden Änderungen kommen.

Noch keine Aussage kann zu der Frage einer Patientenuntersuchung in der Prüfung getroffen werden. Es ist derzeit noch nicht abschließend entschieden, ob eine solche unter den zu erwartenden Bedingungen überhaupt vorstellbar, bzw. von den für die Patientensicherheit verantwortlichen Ärztlichen Direktoren des Universitätsklinikums und der Lehrkrankenhäuser zugelassen werden. Auf der anderen Seite verfügen natürlich nur die wenigsten Lehrkrankenhäuser über entsprechende Simulatoren, Modelle oder Medien, anhand derer die Prüfung abgenommen werden könnte.

Daher könnte – bei der erwarteten Zuspitzung der Lage – z.B. eine räumliche Verlegung sämtlicher Prüfungsgruppen in das IfAS in Frage kommen. Aktuell bemühen wir uns hier um einen Konsens unter den Häusern.

Da dies eine entscheidende Rolle spielt, seien alle Studierende in Vorbereitung auf diesen Prüfungsabschnitt noch einmal darauf hingewiesen, dass die o. g. Annahmen und Änderungen NUR zum Tragen kommen, wenn die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage mit nationaler Tragweiter Bestand hat. Sollte – aus welchen Gründen auch immer – diese für beendet erklärt werden, müsste mit dem Tag eine normalen Durchführung gemäß ÄAppO erfolgen.

 

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