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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

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Inhalt: Zweiter Abschnitt

Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung

Im Ergebnis steht nun fest, dass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) weitgehend „normal“ stattfinden wird. Obwohl es lange Zeit so aussah, als ob nur NRW die Durchsetzung eines regulären M2 verfolgen würde, wird nun erstaunlicherweise nur in zwei Bundesländern (Bayern und Baden - Württemberg) das Examen hinter ein vorgezogenes PJ verschoben. Und dies, obwohl die Änderungsverordnung des Bundesgesundheitsministers diese Verschiebung eigentlich zum Grundsatz erklären sollte. 

Nach Sicht- und Leseweise des Landes NRW (Ministerium & LPA) ist die Entscheidung das M2 durchzuführen auch für alle Studierenden verbindlich. Im Fall eines Rücktrittes von der Prüfung, eines Nichtantretens oder eines Nichtbestehens wird es – nach aktuellem Stand – keine Möglichkeit geben, dann noch ein vorgezogenes Praktisches Jahr zu absolvieren, auch wenn dies in drei Bundesländern (Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt) offenbar anders gesehen wird.

Aktuell stehen wir in einem sehr engen und guten Austausch mit dem Landesprüfungsamt NRW und klären, wie wir als Fakultät bei der „ordnungsgemäßen Durchführung dieses Prüfungsabschnitts trotz der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gemäß § 7 Absatz 4 der Änderungsverordnung helfen können.

So dürften beispielsweise die bisher geladenen Prüfungskandidat*Innen zwar von einer vollständigen Gültigkeit ihrer Ladungen zum 15. April 2020 ausgehen, müssen aber demnächst mit einer Information über eine zu erwartenden Raumänderung rechnen.

Da einige der bisher vom Landesprüfungsamt gebuchten Räumlichkeiten in der aktuellen Situation nicht mehr zur Verfügung stehen, haben wir dem Landesprüfungsamt die Durchführung des M2 in den Hörsälen des IfAS angeboten. Leider wäre die ihnen gewohnte Prüfungsumgebung des Mikroskopiersaals im PAN-Zentrum viel zu klein gewesen, um den vorgeschriebenen 2 m Sicherheitsabstand einzuhalten. Daher mussten wir auf das IfAS unter Nutzung aller drei Hörsäle (L10, L20 und L30) ausweichen.

Ebenso werden wir logistisch dafür Sorge tragen, dass alle Studierenden auch bei Ankunft und Betreten des Lehrgebäudes die Sicherheitsabstände einhalten (können).

Das Praktische Jahr:

Mit der Entscheidung der Landesregierung am M2 – Examen in der Form der „alten“ Approbationsordnung festzuhalten, werden die meisten Münsteraner Studierenden - aller Voraussicht nach - auch ein weitgehend reguläres Praktisches Jahr absolvieren. Hierzu zählt auch, dass die bis dato über das PJ-Portal gebuchten Ausbildungsplätze erhalten bleiben. Eine Neuwahl aller Plätze steht derzeit nicht zur Debatte.

Allerdings gilt es zu beachten, dass sich aufgrund der Änderungsverordnung und der länderspezifischen Art und Weise des Umgangs mit dieser, zwei weitgehend unabhängige PJ – Kohorten im Frühjahr 2020 auf den Weg in das Praktische Jahr machen werden. Zum einen die Kohorte der Studierenden, die gemäß Entscheid ihres Bundeslandes das M2 verschieben (müssen). Diese werden vermutlich am 20. April 2020 diesen Ausbildungsabschnitt beginnen. Zum anderen die Kohorte der Studierenden, die – wie in NRW – das M2 planmäßig Mitte April ablegen und dann, nach Bestehen dieses Prüfungsabschnittes am 18. Mai 2020 mit dem PJ beginnen.

Beachtenswert ist dieser Umstand insbesondere deswegen, da ein Wechsel zwischen diesen Kohorten aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses unter den Fakultäten NICHT möglich sein wird. Daher sind alle Studierenden angehalten, die von Ihnen gebuchte Tertial-Zusammenstellung dahingehend zu überprüfen, ob diese unter Umständen über die Landesgrenzen hinweg, beispielsweise nach Bayern oder Baden-Württemberg reicht. Die dort gebuchten Tertiale werden für NICHT erreichbar sein. Daher hier die Aufforderung in einem solchen Fall möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 12.04.2020, im Rahmen der Nachrückmöglichkeiten des bundesweiten PJ-Portal´s einen anderen PJ-Ausbildungsplatz zu buchen, und zwar in einem Bundesland, welches ebenfalls am M2 in alter Form festhält.

Eine Übersicht über die Länderentscheide ist der Startseite des PJ-Portals entnehmen (https://www.pj-portal.de).

Gleiches gilt für bisher gebuchte Auslandstertiale. Da auch weiterhin mit strengen Aus- und Einreisebeschränkungen zu rechnen sind, sollten die gewählten Länder-/Fach-Kombination auf eine Durchführbarkeit überprüft werden und ggf. umgebucht werden.

Letztendlich gilt es ebenso, entsprechende Einreiseverbote in einige Bundesländer zu berücksichtigen, wie auch entsprechende Quarantäne – Auflagen. Passiert beispielsweise jemand die Landesgrenze nach Thüringen, so ist eine 14 tägige Isolation einzuhalten, bevor in einem Krankenhaus eine Tätigkeit aufgenommen werden darf.

 

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