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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

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Inhalt: Haftpflicht

Haftpflichtversicherung

Die Studierenden im Studiengang der Medizin und Zahnmedizin sind bei Ihren Tätigkeiten im Labor und am Patienten über das Universitätsklinikum Münster haftpflichtversichert. Mit Beginn des Jahres 2010 konnte mit dem Versicherer neue, deutlich erweiterte Rahmenbedingungen für diesen Versicherungsschutz ausgehandelt werden.

Versichert sind ordentlich immatrikulierte Studierende der Medizinischen Fakultät im Studiengang Humanmedizin und im Studiengang der Zahnmedizin.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Aktivitäten im Zusammenhang der studentischen Ausbildung gemäß Ärztlicher (ÄAppO), bzw. Zahnärztliche (ZÄAppO) Approbationsordnung.
Dies gilt im Besonderen in den namentlich ausgewiesenen Ausbildungsabschnitten gemäß Ärztlicher Approbationsordnung:

a) Während der Ableistung der Krankenpflegepraktika gemäß 1 Abs. 2 Satz 4; so-wie § 6 ÄAppO.
b) Während der Kurse, Praktika und Hospitationen, die laut der Studienordnung und den Curricula der Universität zum Erhalt der Leistungsnachweise gemäß § 27 ÄAppO Absatz 1, Satz 4 und 5, sowie § 27 ÄAppO Absatz 4 vorgeschrieben sind. Hierin eingeschlossen sind alle Veranstaltungen, welche laut Vorlesungsver-zeichnis der Hochschule gelistet sind und die Kriterien zur Anerkennung als Wahlfach gemäß § 2 Absatz 8 erfüllen.
c) Während der Ableistung der Famulaturen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 5; sowie § 7 ÄAppO.
d) Während der Ableistung des „Praktischen Jahres“ gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1; so-wie § 3 ÄAppO:


Zu den anerkannten Ausbildungsorten zählen sämtliche Einrichtungen der Hochschule, sowie die Akademischen Lehrkrankenhäuser gemäß § 3 ÄAppO Absatz 2, als auch Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenversorgung (z.B. (Zahn-)Arztpraxen, ambulante Tageskliniken, MVZ etc.), soweit die Ausbildung der Studierenden in den Curricula der Hochschule niedergelegt ist oder gemäß entsprechender Absprachen mit der Hochschule erfolgt.

Im Falle eines Versicherungsfalles nehmen Sie bitte umgehend (!) mit dem IfAS auf.
 

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