In seiner Sitzung am 07. Juni 2011 hat der Fachbereichsrat der Medizinischen Fakultät eine Änderung der Ausführungsrichtlinien für das Praktische Jahr genehmigt, welche nunmehr den Studierenden auch eine Ableistung eines Tertial-Split´s auch an den Akademischen Lehrkrankenhäusern gestattet.
Bis dato war es jeder/jedem Studierenden vorgeschrieben im Falle eines Tertialsplittings im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes den Teil des Tertiales, der im Verantwortungsbereich der Fakultät abzuleisten galt, am Universitätsklinikum Münster anzutreten.
Mit der o.g. Regelung steht es den Studierenden ab sofort frei auch diesen Anteil an einem der Akademschen Lehrkrankenhäuser der Fakultät abzuleisten.
Voraussetzung hierfür ist einzig das Einverständnis des Lehrkrankenhauses, welches sich dazu bereit erklären muss Studierende auch für die verkürzte Dauer von 8 Wochen aufzunehmen. Zu diesem Zweck wird das IfAS in den kommenden Tagen eine entsprechende Abfrage unter den Lehrkranenhäusern auf den Weg bringen.
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