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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

Campus > SARS CoV-2

Inhalt: SARS CoV-2

Ende (fast) aller COVID-bedingten Sonderregelungen

Mit Wirkung vom 28.02.2023 24.00 Uhr sind sämtliche COVID-bezogenen Regelungen des Landes NRW ausgelaufen. Seit dem 08.04.2023 ist auch die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen der Krankenversorgung beendet.

Für Studierende der Medizinischen Fakultät heißt das:

  • Als einzige über das Landes- und Bundesrecht hinausgehende Einschränkung hat das UKM im Rahmen des Hausrechts festgelegt, dass Personen, die einen positiven SARS-CoV-2-Erregernachweis erhalten haben - z.B. im Rahmen einer Testung wegen entsprechender Symptomatik - Gebäude der Krankenversorgung für fünf volle Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Testung, nicht betreten dürfen. (Absolutes Betretungsverbot)
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  • Zugangskontrollen beim Betreten des UKM finden i.d.R. nicht mehr statt.
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  • Mit dem Ende der Pflicht zur regelmäßigen Selbsttestung für Beschäftigte endet diese auch für Studierende. Zu Anfang März wurde die Teststelle der Leezen-Heroes vor dem Zentralklinikum ebenso wie die UKM-PCR-Teststelle neben dem Familienhaus geschlossen.
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Generell appellieren wir an Ihr Verantwortungsbewusstsein als zukünftige (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte:

  • Kommen Sie nicht zu Lehrveranstaltungen, wenn Sie erkrankt sind und annehmen müssen, dass Sie andere Personen infizieren können. Dies gilt vor allem für Erkrankungen, die leicht über Tröpfchen- oder Schmierinfektion zu übertragen sind und unbedingt bei Lehrveranstaltungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten.
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  • Bitte stellen Sie für sich selbst großzügig die Indikation zum Tragen einer (möglichst FFP2-)Maske, wenn Sie Prodrome einer möglichen Erkrankung bemerken oder Kontakt zu einer potentiell infektiös erkrankten Person hatten, insbesondere bei Lehrveranstaltung mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten.
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  • In einzelnen Bereichen, die besonders durch Infektionen gefährdete Patientinnen und Patienten versorgen (Onkologie, Transplantationsmedizin etc.), kann weiterhin auch kurzfristig eine Maskenpflicht gelten. Dieser ist dann unabhängig von Ihrem eigenen Gesundheitszustand unbedingt Folge zu leisten.
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Stand: 08.04.2023

Masernschutznachweis

Liebe Studierende,

 

im Rahmen des am 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes besteht die Verpflichtung für Sie zum Nachweis Ihres Masern-Impfschutzes (2 nachgewiesene Masern-Impfungen) bzw. Ihrer Masernimmunität (serologische Untersuchung)  (https://www.masernschutz.de/themen/rechtliche-aspekte/). Diesen möchten wir nun bis Ende April 2023 zentral erfassen.     

                       

Die Kontrolle des Nachweises findet statt:

vom 17.04.2023 bis 21.04.2023 von 09.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

im Foyer des Lehrgebäudes.

Die Vorstellung muss persönlich erfolgen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Impfnachweis sowie Ihren Personalausweis mit.

 

Sollte Ihnen kein Impfnachweis vorliegen, muss der Nachweis über eine serologische IgG-Titerbestimmung erbracht werden.

Wichtig: Das serologische Ergebnis legen Siebitte ebenfalls im Rahmen der Kontrolle zu den oben genannten Terminen vor. Die Bestimmung können Sie vorab in der Studierendensprechstunde der UKM Betriebsmedizin (mittwochs 07.45–10.00 Uhr, Terminbuchung unter https://medicampus.uni-muenster.de/go2doc_anmeld.html) oder bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt vornehmen lassen.

 

Falls Sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, legen Sie bitte ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vor.

 

Wenn Sie innerhalb der letzten drei Monate bei der Betriebsmedizin vorstellig waren und ihr Masernschutz erfasst wurde, kann auf ein erneutes Vorzeigen des Nachweises im Rahmen der oben genannten Termine verzichtet werden. Sie finden Ihren Masernstatus auf Ihrem MCM Account unter dem QR-Code.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie von jeglichen Veranstaltungen mit Patient*innen-Kontakt ausschließen müssen, sollten Sie bis zum 28.04.2023 keinen Nachweis erbracht haben.

 

Für Rückfragen können Sie sich telefonisch unter 0251-83-46556 montags bis freitags von 13.00– 14.00 Uhr melden.

Viele Grüße und eine erholsame vorlesungsfreie Zeit.

 

Das Team Arbeitsplatz-basierte Lehre im IfAS

 

 

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Stand. 09.03.23

 

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