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Ausschreibung Qualitätsverbesserungsmitteln

Maßnahmen aus Qualitätsverbesserungsmitteln für das Jahr 2020

Unter dem Motto: „Wertschöpfung durch Wertschätzung“ ist die Medizinische Fakultät sehr darum bemüht, den Dozentinnen und Dozenten, sowie den Studentinnen und Studenten möglichst optimale Rahmenbedingungen für eine moderne, zukunftsorientierte und effiziente Lehre anzubieten. In diesem Kontext freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass für das Jahr 2020 erneut Mittel zur Qualitätsverbesserung in der Lehre (QVM) vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sollten dabei insbesondere Maßnahmen mit einem erkennbaren (Innovations-)Potential zur Qualitätsverbesserung der curricularen Lehre im Vordergrund stehen.

Auch in diesem Jahr hat die Kommission für das anstehende Vergabeverfahren ein privilegiertes Verfahren für solche Anträge in Aussicht gestellt, die nicht nur auf eine allgemeine Lehrverbesserung, sondern auf eine Steigerung der Kompetenzorientierung der Lehre abzielen. Hierzu ist vorgesehen, eine Quote von mindestens 20 Prozent der im Vergabeverfahren zur Disposition stehenden Gesamtmittel für die Förderung von Anträgen zur Steigerung der Kompetenzorientierung zu reservieren. Um am privilegierten Verfahren teilzunehmen, erläutern Sie bitte im <link file:7742 download internal link in current>Antragsformular unter dem entsprechenden Eingabefeld, den Grad der Kompetenzorientierung Ihrer geplanten Maßnahme. 

Da in der Vergangenheit auch immer wieder geförderte Maßnahmen ohne Ausschöpfung der gesamten bewilligten Fördersumme umgesetzt werden konnten und folglich unterjährig freie Mittel zur Verfügung standen, besteht nunmehr die Möglichkeit zur ganzjährigen und fristungebunden Einreichung von Anträgen mit einer entsprechenden Kompetenzorientierung. Können diese im privilegierten Verfahren nicht positiv beschieden werden, erfolgt eine erneute Bewertung im nachfolgenden Hauptvergabeverfahren.

Bei der Entwicklung entsprechender Konzepte können Sie gerne auf das Dienstleistungsangebot des IfAS zurückgreifen. Die Antragstellung für die Mittel zur Qualitätsverbesserung in der Lehre 2020 ist bis zum 02. September 2019 möglich. Hinsichtlich der Entscheidung über die zu fördernden Projekte wird dem Dekanat eine Fakultätskommission beratend zur Seite stehen.

Für Rückfragen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Fragen zur Finanzierung steht Ihnen Frau Maike Schnase (Tel.: 83-58909 / Mail: Maike.Schnase@ukmuenster.de) aus dem IfAS gern zur Verfügung.

 

 

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