(s. § 2, Abs. 8, Satz 2 ÄAppO vom 27.06.02 sowie § 12, Abs. 1 der Studienordnung der Medizinischen Fakultät).
1. Wer muss das Wahlfach ableisten?
Alle Studierenden der Humanmedizin, die ihr Studium unter den Bedingungen der „Neuen Approbationsordnung“, d.h. nach dem 30.09.2003, begonnen haben.
2. Was kann als Wahlfach gewählt werden?
Im vorklinischen Studienabschnitt das gesamte Studienangebot der Universität Münster (s. Vorlesungsverzeichnis des jeweils aktuellen Semesters) ist wahlfachfähig, sofern die in Nr. 3 und 4 genannten Bedingungen erfüllt werden.
Bitte beachten:
Für Auswahl der Wahlfächer und für deren Anmeldung ist die/der Studierende selbst verantwortlich.
3. Welchen Umfang hat das Wahlfach?
Bis zur Meldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung müssen im Wahlfach insgesamt 2 Semesterwochenstunden (SWS) abgeleistet werden. Dies entspricht 28 Unterrichtsstunden.
4. Wie wird der Leistungsnachweis erworben und bewertet?
Der Leistungsnachweis ("Schein") im Wahlfach wird durch regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung und einer bestandenen Prüfung bzw. einer qualifizierenden Leistungsabfrage (Referat, Ausarbeitung etc.), die mit dem Veranstaltungsleiter zu Beginn der Lehrveranstaltung zu vereinbaren ist, erworben. Der Leistungsnachweis ist mit einer Note (Skala: 1-4) zu versehen. Auf dem Leistungsnachweis ist der Umfang der SWS aufzuführen.
Werden freiwillig bzw. aus Interesse 2 oder mehr Wahlfächer mit je 2 SWS gewählt, entscheidet der/die Studierende, welcher der benoteten Leistungsnachweise Gültigkeit für den Nachweis des Wahlfaches beim Landesprüfungsamt haben soll.
5. Können Leistungsnachweise von Parallel-Studiengängen als Wahlfach anerkannt werden?
Sofern Leistungsnachweise aus Parallel-Studiengängen die genannten Bedingungen erfüllen, können sie als Wahlfach vom Landesprüfungsamt anerkannt werden. Die Leistungsnachweise dürfen nicht vor Aufnahme des Medizinstudiums erbracht worden sein.