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FAQs zu den Wahlfachscheinen - Vorklinischer Studienabschnitt

Es ist nur ein Wahlfachschein vorhanden, der zweite Wahlfachschein wird gerade „gemacht“. Was soll ich tun?
Antwort: Den zweiten Wahlfachschein abwarten, evtl. früher vom Dozenten einfordern. Beide Scheine im Dekanat vorlegen und die Nachreichfrist des LPA nutzen.

Kann ich auf beiden Scheinen einen Stempel bekommen?
Antwort: Es kann nur ein Schein gestempelt werden, der andere Schein ohne Stempel ist für Ihre Unterlagen.

Ich habe ein Wahlfach gewählt, dass nicht im Vorlesungsverzeichnis steht bzw. im Dekanat als Wahlfach angemeldet ist. Was kann ich tun?
Antwort: Der Veranstalter muss diese Veranstaltung im Dekanat nachmelden.
Noch besser….auf jeden Fall sich Wahlfächer von der Dekanatsliste auswählen, oder aber kontrollieren, ob diese im Vorlesungsverzeichnis stehen und der Titel der Veranstaltung auch richtig auf dem Wahlfachschein eingetragen wurde.

Ich habe einen "Schein" an einer anderen Fakultät gemacht. Ist dieser auch gültig?Antwort: Wenn es sich um eine offizielle Lehrveranstaltung der Universtät Münster handelt, die im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht wurde, eine mindest Anzahl von 2 bzw. 4 SWS aufweist und mit einer Note abgeschlossen wurde, ist dieser Leistungsnachweis gültig. Allerdings muss diese Leistung auf dem offiziellen Leistungsnachweis für ein Wahlfach an der Medizinischen Fakultät (siehe Online-Formulare) dokumentiert sein.

Wo erfolgt die Wahlfachscheinanerkennung?
Die vollständig ausgefüllten Bescheinigungen werden anschließend zur Anerkennung von den Studierenden an das LPA weitergegeben.

 

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