Medizinstudium Münster medicampus

 
 
 
 
 

Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

ZahnmedizinStaatsprüfungenZahnärztliche PrüfungPrüfungsamt > Prüfungsakte

Inhalt: Prüfungsakte

Merkblatt zur PrüfungsakteInhalt der Prüfungsakte:

Gesuch um Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung

(unterschriebener PDF-Ausdruck)

 

Reifezeugnis (sollte mit Geburtsurkunde noch in Kopie bei Frau Leßmann sein. Falls nicht gibt es eine gesonderte Info von Frau Leßmann)

Terminologieschein (falls kein Latinum erworben wurde)

Rückmeldebescheinigungen (oder Sammel-Immatrikulationsbescheinigung (Schloss)

Belegbögen (Pflichtveranstaltungen unterstreichen)

 

Bei erfolgtem  Studienplatzwechsel:

Vorlage von Studienbüchern und Exmatrikulationsbescheinigung

 

Bei Anrechnung von Studienzeiten durch das LPA:

Nachweise in Kopie (Original bei Abgabe vorlegen)

 

Bei abgeschlossenem Studium der Humanmedizin:

Zeugnis der ärztlichen Prüfung, Approbationsurkunde

und falls vorhanden Promotionsurkunde in Kopien einheften

(Originale bei Abgabe vorlegen)

 

Ausländische Dokumente:

Vorlage von beglaubigten Übersetzungen erforderlich.

 

Zeugnis der naturwissenschaftlichen Vorprüfung (Original)

Zeugnis der zahnärztlichen Prüfung (Original)

 

Sammelbescheinigung der Vorklinik: (Leistungsnachweise - sollten Sie nach dem Physikum zurückbekommen haben – vorhandene Scheine aber bitte abheften!)

Physik für Zahnmediziner

Chemie für Zahnmediziner

Kursus der makroskopischen Anatomie

Physiologisches Praktikum

Physiologisch-chemisches Praktikum

Mikroskopisch-anatomischer Kurs

Kurs der Technischen Propädeutik

Phantomkurs der Zahnersatzkunde I

Phantomkurs der Zahnersatzkunde Phantomkurs der Zahnersatzkunde II (vorlesungsfreie Monate)

 

Leistungsnachweise der Klinik: (Sammelbescheinigung bekommt Frau Leßmann über Herrn Dr. Schölling, vorhandene Scheine aber bitte abheften!)                                                     

Patho-histologischer Kurs                                                                                               

Kurs der klinisch-chemischen und –physikalischen Untersuchungsmethoden      

Radiologischer Kurs I                                                                                                                    

Radiologischer Kurs II

Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde

Kurs der kieferorthopädischen Technik

Operationskurs I

Operationskurs II

Kurs der kieferorthopädischen Behandlung I

Kurs der kieferorthopädischen Behandlung II

Auskultant Klinik und Poliklinik für ZMK-Krankheiten

Auskultant Chirurgische Poliklinik

Praktikant Hautklinik

Kurs und Poliklinik der Zahnerhaltung I

Kurs und Poliklinik der Zahnerhaltung II

Kurs und Poliklinik der Zahnersatzkunde I

Kurs und Poliklinik der Zahnersatzkunde II

Praktikant Klinik für ZMK-Krankheiten I

Praktikant Klinik für ZMK-Krankheiten II

Praktikant Klinik für ZMK-Krankheiten III

Übungen Innere Medizin für Zahnmedizin Teil I und II

 

 

Lebenslauf (handgeschrieben)

Kopie von Personalausweis oder Reisepass (Original bei Abgabe vorlegen)

Kopie der Geburtsurkunde (Original bei Abgabe vorlegen, falls noch nicht bei Frau Leßmann!)

Kopie der Heiratsurkunde  falls vorhanden (Original bei Abgabe vorlegen) nur bei Namensänderung!

Bei erfolgter Einbürgerung Kopie der Einbürgerungsurkunde (Original bei Abgabe vorlegen)

 

Ebenfalls der Akte beizufügen sind nachstehende Ausdrucke:

Erhebungsbogen für die Abschlussprüfung! Dies bitte nach dem Gesuch abheften!

 

 

 

Weitere Hinweise:

Zusammenstellen der Prüfungsakte:

Alle aufgeführten Unterlagen sind in einen einfachen Schnellhefter in der angegebenen

Reihenfolge einzusortieren.

Zeugnisse sind einzeln in Plastikhüllen einzuheften

Scheine, falls noch vorhanden, jeweils 2 oder 4 Stck. in 1 Hülle ( 2x Vorderseite – 2x Rückseite)

 

Die Sammelbescheinigungen (vorklinisch und klinisch) müssen bis zum letzten Semestertag komplett sein, ansonsten können Sie nicht am Examen teilnehmen.

 

Alle übrigen Unterlagen müssen bereits bei Abgabe der Akte vollständig vorhanden sein.

 

Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung kann nur nach Vorlage sämtlicher

Unterlagen erfolgen .

 

Stand Mai 2019

 

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