Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin und Zahnmedizin gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Das im Folgenden dargestellte Verfahren gilt nur für Bewerber*innen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen.
Im bundesweiten Vergabeverfahren wird zuerst eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B. ausländische Bewerber*innen, Landarztquote, Zweitstudienbewerber*innen etc.) vergeben.
Dann erfolgt die Vergabe der gesamten restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten, bei denen alle Bewerber*innen automatisch in allen drei Quoten erfasst werden. Es handelt sich hier um die Abiturbestenquote (30 %), die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10 %) und die Quote für das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) (60 %).
Abiturbestenquote (30 %):
Auf der Rangliste der Abiturbestenquote entscheidet die Punktzahl des Abiturergebnisses und als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und das Los. Zuerst werden 16 Landes-Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit gebildet (je Bundesland). Danach werden diese 16 Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit nach einer speziellen Berechnung (Sainte-Laguë-Verfahren) in eine Bundesliste für ganz Deutschland umgewandelt.
Zusätzliche Eignungsquote (10 %):
Innerhalb der ZEQ-Quote werden Kriterien wie Wartezeit, TMS (Test für Medizinische Studiengänge) und bestimmte anerkannte Berufsausbildungen berücksichtigt. Folgende Werte werden bei der Vergabe einbezogen:
Medizin | Zahnmedizin |
TMS (ab 2022: 90 Punkte) | TMS (ab 2022: 90 Punkte) |
Berufsausbildung (10 Punkte) | Berufsausbildung (10 Punkte) |
Alle Informationen zum Test für Medizinische Studiengänge finden Sie unter: https://cip.dmed.uni-heidelberg.de/tms-info/tms-info/index.php?id=tms-infostartseite
Welche Berufsausbildungen anerkannt werden, richtet sich nach der Verordnung für die Studienplatzvergabe des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH Quote; 60 %):
Die restlichen 60 % werden durch das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben. Folgende Werte werden bei der Vergabe ab SoSe 2022 einbezogen:
Medizin | Zahnmedizin |
Abitur-Note (56 Punkte) | Abitur-Note (56 Punkte) |
TMS (40 Punkte) | TMS (40 Punkte) |
Geleisteter Dienst (3 Punkte) | Geleisteter Dienst (3 Punkte) |
Preise (1 Punkt) | Preise (1 Punkt) |
Alle Informationen zum Test für Medizinische Studiengänge finden Sie unter: https://cip.dmed.uni-heidelberg.de/tms-info/tms-info/index.php?id=tms-infostartseite
Welche Dienste und Preise anerkannt werden, richtet sich nach der Verordnung für die Studienplatzvergabe des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren erhalten Sie bei Hochschulstart.de
(https://www.hochschulstart.de/startseite/informieren-planen/verfahrensdetails).