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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

 Auswahlverfahren

Inhalt: Auswahlverfahren

Auswahlverfahren der Medizinischen Fakultät

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin und Zahnmedizin gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Das im Folgenden dargestellte Verfahren gilt nur für Bewerber*innen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen.

Im bundesweiten Vergabeverfahren wird zuerst eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B. ausländische Bewerber*innen, Landarztquote, Zweitstudienbewerber*innen etc.) vergeben.

Dann erfolgt die Vergabe der gesamten restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten, bei denen alle Bewerber*innen automatisch in allen drei Quoten erfasst werden. Es handelt sich hier um die Abiturbestenquote (30 %), die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10 %) und die Quote für das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) (60 %).

 

Abiturbestenquote (30 %):

Auf der Rangliste der Abiturbestenquote entscheidet die Punktzahl des Abiturergebnisses und als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und das Los. Zuerst werden 16 Landes-Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit gebildet (je Bundesland). Danach werden diese 16 Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit nach einer speziellen Berechnung (Sainte-Laguë-Verfahren) in eine Bundesliste für ganz Deutschland umgewandelt.

 

 

Zusätzliche Eignungsquote (10 %):

Innerhalb der ZEQ-Quote werden Kriterien wie Wartezeit, TMS (Test für Medizinische Studiengänge) und bestimmte anerkannte Berufsausbildungen berücksichtigt. Folgende Werte werden bei der Vergabe einbezogen:

 

Medizin

Zahnmedizin

TMS (ab 2022: 90 Punkte)

TMS (ab 2022: 90 Punkte)

Berufsausbildung (10 Punkte)

Berufsausbildung (10 Punkte)

 

Alle Informationen zum Test für Medizinische Studiengänge finden Sie unter: https://cip.dmed.uni-heidelberg.de/tms-info/tms-info/index.php?id=tms-infostartseite

 

Welche Berufsausbildungen anerkannt werden, richtet sich nach der Verordnung für die Studienplatzvergabe des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

 

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH Quote; 60 %):

Die restlichen 60 % werden durch das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben. Folgende Werte werden bei der Vergabe ab SoSe 2022 einbezogen:

 

Medizin

Zahnmedizin

Abitur-Note (56 Punkte)

Abitur-Note (56 Punkte)

TMS (40 Punkte)

TMS (40 Punkte)

Geleisteter Dienst (3 Punkte)

Geleisteter Dienst (3 Punkte)

Preise (1 Punkt)

Preise (1 Punkt)

 

Alle Informationen zum Test für Medizinische Studiengänge finden Sie unter: https://cip.dmed.uni-heidelberg.de/tms-info/tms-info/index.php?id=tms-infostartseite

 

Welche Dienste und Preise anerkannt werden, richtet sich nach der Verordnung für die Studienplatzvergabe des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren erhalten Sie bei Hochschulstart.de

(https://www.hochschulstart.de/startseite/informieren-planen/verfahrensdetails).

 

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