Für fast alle Erasmus-Aufenthalte kann eine Förderung beantragt werden, sowohl für Auslandssemester als auch Praktika.
Ab dem akademischen Jahr 2023/24 werden die Mobilitätszuschüsse nach Ländergruppen gezahlt.
Ländergruppe 1: 600 Euro
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ländergruppe 2: 540 Euro
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3: 540 Euro
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Serbien, Türkei, Ungarn
Die genaue Berechnung der Zuschüsse ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und kann daher erst kurzfristig berechnet werden. Für Praktika gelten zudem oft andere Zuschusshöhen. Nominierte ERASMUS-Studierende können die genaue Höhe ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen.
Weitere Informationen zur Erasmus-Förderung finden Sie hier. Sollten Sie zudem zu einer Gruppe mit besonderem Förderungsbedarf gehören, finden Sie hier zusätzliche Informationen.
Großbritannien und die Schweiz nehmen nicht am Programm teil, hier ist also keine Erasmus-Förderung möglich!
Die Schweiz bietet ein eigenes Programm zur Förderung eines Austausches an. Bei Großbritannien ist dies nicht so, hier können Sie stattdessen aber andere Förderungen beantragen, z.B. PROMOS.