Gemäß der Habilitationsordnung müssen zum Erhalt des Titels 1,6 Punkte pro Jahr bzw. 0,8 Punkte pro Semester in der fakultären Lehre erbracht werden. Dabei wird der durchschnittliche Wert der letzten zwei Jahre herangezogen und gewertet - das aktuell laufende und die drei letzten Semester. Die Punktevergabe erfolgt für die Kategorien Präsenzunterricht, Betreuung von Hospitationen, Herausgabe oder Mitarbeiter an einem Lehrbuch oder für innovative Leistungen auf dem Gebiet der universitären Lehre.