Studierende im Praktischen Jahr dürfen die Ausbildung nicht nur an der eigenen Universität (Heimatuniversität) bzw. einem assoziiertem Lehrkrankenhaus, sondern bundesweit an allen Universitätsklinika und anerkannten Lehrkrankenhäusern absolvieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Im Normalfall werden Sie an Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben bleiben. Entsprechend legen Sie auch Ihr Abschlussexamen an Ihrer Heimatuniversität ab.
- Die Platz-Zuteilung erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen Gast-Fakultäten; persönliche Vereinbarungen von Studierenden mit Kliniken oder Stationen sind unwirksam. Die Termine sowie die Ausschlussfristen erfragen Sie bitte selbstständig an der jeweiligen Gastuniversität.
- Studierende aus Münster, die einen PJ- Platz an einer anderen Universität annehmen, sind verpflichtet, das PJ-Büro umgehend darüber zu informieren, diese Information läuft über das PJ Portal automatisch (Termine s. PJ-Fahrplan für die jeweilige PJ- Kohorten). Nur so können frei gewordende Plätze in einem Nachrückerverfahren vergeben werden ...
- Sie sind über Ihre Heimatuniversität unfallversichert; dieser Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie das PJ-Tertial an einer Gastuniversität dem PJ-Büro regulär und fristgerecht gemeldet hat. Die Haftpflichtversicherung obliegt dagegen in der Regel der auszubildenden Institution. Bitte klären Sie zur Vorsicht mit dem jeweiligen Lehrkrankenhaus, ob Sie im Rahmen Ihrer dortigen Tätigkeit über die Betriebshaftpflichtversicherung des jeweiligen Lehrkrankenhauses versichert sind!
- Zur Anerkennung eines an einer externen Universität absolvierten PJ-Teritials legen Sie bitte die Bescheinigung über die Zulassung der Gastuniversität sowie die Bescheinigung über das PJ-Teritial als solches dem LPA vor (spätestens bei der Examensanmeldung).
- Achten Sie bei der Wahl des Wahlfaches darauf, dass das Wahlfach auch an der Heimatuniversität ein anerkanntes Wahlfach ist, also in der Studienordnung verzeichnet ist und (in der Regel) durch einen Lehrstuhl an der jeweiligen Fakultät repräsentiert wird. Der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird jeweils an der Heimatuniversität abgelegt.
- Tertial Spitting (2x8 Wochen) sind erlaubt Inland/Ausland sowie Ausland/Inland. Pro Teiltertial von 8 Wochen können max. 5 Fehltage in Anspruch genommen werden. Die externen Ausbildungsstätten müssen ihre jeweilige 8-wöchige Teiltertialsausbildung exakt gemäß dem Logbuch ihrer Kooperationsuniversität ausrichten (nur so kommt eine Anerkennung durch das LPA in Betracht).
- Teilzeit PJ ist nur in Ausnahmefällen möglich, sollten die Arbeitszeiten nicht möglich sein, muss dies im PJ-Büro besprochen und genehmigt werden. Das Staatsexamen verschiebt sich entsprechend nach hinten.