Im Rahmen des 2. (klinischen) Studienabschnittes sind gemäß §27 der Ärztlichen Approbationsordnung 35 Leistungsnachweise zu erbringen, die alle einzeln benoten sind.
Mit diesem Vorgaben hat der Gesetzgeber ganz gezielt die Prüfungsverantwortlichkeit der Medizinischen Fakultät erhöht. Am Studienstandort Münster wurde dieser Verantwortung mit der Einführung eines Zentralen Prüfungsmanagements begegnet.
Nähere Informationen zum Aufbau der Prüfungen, der Prüfungstermine und zum Qualitätsmanagement dinden sie hier.