Medizinstudium Münster medicampus

 
 
 
 

Medizinstudium Münster medicampus: Suche

Medizinstudium Münster medicampus: Unterkategorien

Medizinstudium Münster medicampus Hauptmenüpunkt: 

Logo der Medizinischen Fakultät der Universität Münster

 

Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

 Abiturnote

Inhalt: Abiturnote

Studienplatzvergabe nach Abiturnote

Die besten Abiturientinnen und Abiturienten sollen sich nicht nur Ihr Studienziel, sondern auch ihren Studienort selbst aussuchen dürfen. Das ist das Ziel der Abiturbesten-Quote.
Im Gegensatz zu den alten Vergaberegeln, die noch 25% für diese Kategorie vorsahen, ist bei der neuen Abiturbestenquote von nun nur noch 20% zusätzlich das geänderte Verfahren der Ortsverteilung (Hochschul-NC, s.u.) zu beachten.
Für die Studienplatzvergabe in der Abiturbestenquote stellt die ZVS zunächst ein Ranking nach der Abiturnote auf. Dabei ist allein die auf dem Abiturzeugnis aufgeführte Durchschnittsnote maßgeblich. 1,0-Abiturient(inn)en führen diese Rangliste an, die Vierer-Abiturient(inn)en befinden sich am Ende. Innerhalb einer Notengruppe (z.b. 2,2) werden die Bewerberinnen und Bewerber zuerst nach der Wartezeit sortiert. Besteht dann noch Ranggleichheit, gehen die Bewerbinnen und Bewerber, die einen Dienst (Wehr- oder Zivildienst etc.) geleistet haben vor. Zuletzt entscheidet das Los über die endgültige Rangposition.

Landes-NC

Die ZVS bildet aber nicht eine bundeseinheitliche Notenrangliste, sondern stellt für jedes Bundesland getrennt eine Rangliste auf.
Der Grund: Das Abitur ist zwar bundeseinheitlich von allen Ländern als Studienberechtigung anerkannt, über den Weg dorthin sind die Länder manchmal unterschiedlicher Meinung. Bei einer bundeseinheitlichen Notenrangliste würden die unterschiedlichen Schulsysteme zu einer Verzerrung der Konkurrenz führen.
Um diese Klippe zu umschiffen, teilt die ZVS die Notenkonkurrenz in 16 Einzelkonkurrenzen auf. Jeder Bewerber befindet sich nur mit denjenigen auf einer Notenrangliste, die im gleichen Bundesland – sprich: unter vergleichbaren Bedingungen – ihre Abiturprüfung abgelegt haben.
Im nächsten Schritt werden die für die Abiturbesten verfügbaren Studienplätze aller Universitäten addiert und nach einem festgelegten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Um diese Plätze konkurrieren dann die Abiturienten, die in diesem Bundesland Abitur gemacht haben. Am Ende dieses Auswahlverfahrens stehen dann 16 manchmal unterschiedliche Auswahlgrenzen (Landes-NC). Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass nur Studienbewerber eines Landes miteinander konkurrieren, die unter gleichen Lehrplanbedingungen ihre Studienberechtigung erworben haben.

Achtung: Wer auf diese Art und Weise einen Studienplatz erhält, ist jedoch noch nicht auf einen Studienort festgelegt. Auch ist er nicht auf das Land festglegt, in welchem er das Abitur gemacht und dann evtl. den Landes-NC erreicht hat. Die Ortsverteilung erfolgt in einem nächsten Schritt: dem Hochschul-NC

Hochschul-NC

Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn die ZVS – wie oben beschrieben – in einem ersten Schritt festgestellt hat, wer in der jeweiligen Landesquote zu den Abiturbesten gehört, entscheidet sie in einem zweiten Schritt über den Studienort.
Maßgeblich sind die bei der Bewerbung angegebenen Ortswünsche. Sechs Universitäten dürfen benannt werden.
Da sich die Nachfrage der Studienbewerber auf die einzelnen Studienorte ungleichmäßig verteilt, wird wiederum nach der Abiturdurchschnittsnote über den Studienort entschieden (Hochschul-NC). Kann ein Bewerber an der erstgenannten Universität nicht berücksichtigt werden, weil dort die Studienplätze von Mitbewerber mit besseren Noten besetzt worden sind, prüft die ZVS die Zulassungschance an dem zweiten Ortswunsch.

Achtung: Dort werden zuerst diejenigen Mitbewerber berücksichtigt, die diese Hochschule als Erstwunsch genannt haben! Wenn dort ebenfalls viele Abiturienten mit sehr guten Noten in Konkurrenz treten, kann der Bewerber mit dem Zweitwunsch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Dann prüft die ZVS die Zulassungschancen am dritten Wunschort. Dort gehen wiederum die Bewerber vor, die diesen Ort an erster undzweiter Stelle in ihrer Präferenzreihenfolge genannt haben. Die Zulassungschancen sinken also, je weiter die ZVS in der Reihenfolge nach hinten kommt.

Die Wahl der Studienorte und die Reihenfolge müssen innerhalb der neuen Verfahrensregeln sehr wohl überlegt werden.

Tip I - Abiturbestenquote

Das Vergabeverfahren der ZVS in der Abiturbestenquote birgt gewisse Risiken für die Bewerber, die den festen Ortswunsch "Münster" haben.
Jede Hochschule darf nur maximal 20% ihrer Kapazität innerhalb der Abiturbestenquote vergeben. Daher ist diese Quote an beliebten Standorten schnell ausgebucht. Für den Standort Münster zum Beispiel melden sich in der Regel deutlich mehr Kandidaten dieser Kategorie, als Plätze zur Verfügung stehen. Dies kann bedeuten, dass selbst ein Bewerber mit der Traumnote 1,0 keinen Platz (über die Abiturbestenquote) mehr in Münster erhält, da die Quote ausgebucht ist.

Aber Achtung: Die Kandidaten in der Abiturbestenquote werden innerhalb der dieses Verfahrens automatisch an den Ort der 2. oder 3. Ortspriorität verteilt, wenn der Ortswunsch der 1. Priorität bereits ausgebucht ist. Auch wenn diese Bewerber im Auswahlverfahren der Hochschule natürlich die allerbesten Chancen gehabt hätten einen Studienplatz zu erhalten! In diesem Fall hat man quasi "Pech" gehabt zu den Besten zu zählen.
Weiterhin nachteilig ist die Tatsache, dass die Kandidaten, die an den Ort der 2. Ortspriorität weitergeleitet werden, hier nachrangig zu den Bewerbern behandlet werden, die diesen Ort als erste Priorität benannt haben. Somit kann man schnell nicht nur seine 1. Ortspriorität verfehlen, sondern wird dann auch gleich an den Ortswunsch 4., 5. oder 6. Priorität durchgereicht.

TIP: Aufgrund dieser Besonderheit des Verfahrens muss den Bewerbern, die den festen Orstwunsch "Münster" haben, empfohlen werden beim Ausfüllen der ZVS-Unterlagen NUR eine Ortspriorität (nämlich Münster) für die Abiturbestenquote anzukreuzen.
Sollte man diesen Ortswunsch in der Abiturbestenquote nicht erfüllt  bekommen wird die ZVS keine Verteilung an einen anderen Standort vornehmen, sondern den Kandidaten in das reguläre Auswahlverfahren der Hochschule leiten. Aufgrund der guten Abiturnote bestehen hier gute Aussichten auf Platzerhalt.

Diese Empfehlung gilt für Bewerber mit einem Abiturdurchschnitt von 1,0 für ein Wintersemester und bis 1,1 für ein Sommersemester.

 

Inhalt: Quicklinks

.
.
.
.
.
.
.

Navigation: Favoriten

. .  .

Medizinstudium Münster medicampus: Fussbereich

Impressum | Sitemap | Kontakt | Datenschutzerklärung
1