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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

IfAS > Klinikgruppeneintragung

Inhalt: Klinikgruppeneintragung

Eintragung in die Klinikgruppen des 1. klinischen Semesters

Mo 12.04.2009   16:00 - 18:00 h im Lehrgebäude, 1. OG (vorauss. L 40) - Dazu einige Informationen:
Sie durchlaufen die Kurse im klinischen Studienabschnitt in Form von Klinikgruppen.
Klinikgruppen bestehen maximal aus 6-7 Studierenden.
Sie können sich gemeinsam für eine Gruppe anmelden (auch mit weniger als 6 Personen). Nach Möglichkeit versuchen wir, die Gruppenzusammensetzung nach Ihrem Wunsch umzusetzen. Bevorzugt werden aber in jedem Fall komplette Gruppen (6-7 Studierende). Es kann leider nicht verhindert werden, dass ggf. eine Gruppe zum Schluss aufgeteilt werden muss. Ob 6er oder 7er Gruppen gebildet werden, kann erst kurz vor der Zuteilung festgestellt werden, da wir noch nicht wissen, wie viele Studierende den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung bestanden haben. Hierzu gibt es weitere Infos nach Ostern.
Die Gruppen-Nummerierung wird von uns zugeteilt; Sie können jedoch einen Wunsch angeben. Bei Mehrfachwünschen entscheidet das Los.
Sie sind damit für alle Kurse des 1. klinischen Semesters angemeldet und müssen sich nicht gesondert anmelden.

Mitzubringen sind:
Immatrikulationsnachweis mit Studiengangsangabe "Humanmedizin" für das SoSe 2010
Physikums-Zeugnis (wenn Sie das Physikum nicht in Münster gemacht haben)
Eine Vertretung  ist möglich: Dem Vertreter sind ein  Immatrikulationsnachweis (evtl. auch Physikums-Zeugnis) und eine Vollmacht mitzugeben!

Bitte beachten:
Zum Zeitpunkt des Beginns des Sommersemesters 2010, am 12.04.2010, kann möglicherweise bei einigen Studierenden noch kein schriftlicher Nachweis der bestandenen Ärztlichen Vorprüfung bzw. des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung, der die Zulassungsvoraussetzung zum klinischen Abschnitt des Studiums der Humanmedizin darstellt,  vorliegen. Daher erhalten alle Studierenden des 1. klinischen Semesters zunächst nur eine vorläufige Zulassung zum klinischen Studienabschnitt.
Falls bis zum 23.04.2010 kein schriftlicher Nachweis über den bestandenen Abschnitt des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung dem IfAS vorliegt, wird Ihre vorläufige Zulassung zum klinischen Studienabschnitt zurückgenommen und Ihnen der Besuch von  teilnahmebeschränkten Unterrichtsveranstaltungen des klinischen Studienabschnitts untersagt.
Für Studierende, die die genannten Prüfungen in Münster erfolgreich absolviert haben, erhält das IfAS die Bestehensnachricht direkt vom Landesprüfungsamt - NRW.
Studienortwechsler müssen ihr Prüfungszeugnis bis zum 23.04.2010 im IfAS vorlegen.
Aus dem bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Besuch von Unterrichtsveranstaltungen des klinischen Studienabschnitts lässt sich kein Anspruch auf eine Fortführung des Klinischen Studiums herleiten.


 

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