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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

 Mutterschutz

Inhalt: Mutterschutz

Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz nicht nur für alle Frauen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sondern auch für Schülerinnen und Studentinnen. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass schwangere oder stillende Studentinnen im Studium nicht gefährdet, überfordert oder in ihrer Gesundheit geschädigt werden.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Mutterschutzgesetz

Im Zuge dessen möchten wir Ihnen nahelegen, Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit schnellstmöglich bei uns im IfAS zu melden, um Ihre Schutzrechte in Anspruch nehmen zu können.

Ansprechpartnerin:
Frau Dr. H. Engler
Tel.: +49 (0) 251 / 83 - 53155
E-Mail: hannah.engler(at)uni-muenster.de
 

Schutzfrist
Generell ist eine Beschäftigung während der letzten sechs Wochen vor und der ersten acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung zwölf Wochen) nach der Entbindung nicht zulässig.

Studentinnen können jedoch an Prüfungen und theoretischen Lehrveranstaltungen während dieser Schutzfrist teilnehmen, wenn sie dies gegenüber der Universität ausdrücklich erklären (z.B. über die Semesterrückmeldefunktion). Eine entsprechende Erklärung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Für alle praktischen Lehrveranstaltungen (PJ-Tertiale, Blockpraktika) gilt ebenfalls, dass diese während der letzten sechs Wochen vor der Geburt auf Wunsch der Studentin besucht werden dürfen. In den acht Wochen nach der Geburt dürfen aber keine praktischen Lehrveranstaltungen besucht werden.

Innerhalb der Schwangerschaft und ggf. in der nachfolgenden Stillzeit dürfen Studierende nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach 20 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen teilnehmen. Auch hier kann dieses aber aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung ermöglicht werden. Auch diese ist wiederrufbar.

Gefährdungsbeurteilung

Nach der Anzeige der Schwangerschaft im IfAS setzen Sie sich bitte mit den Lehrkoordinator*innen bzw. Lehrenden in Verbindung, damit vor jeder Präsenzteilnahme an Pflichtveranstaltungen die erforderliche Gefährdungsbeurteilung durch die Lehrkoordinator*in bzw. die Lehrenden vorgenommen wird.

Die Vorlage für die reguläre Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier (Stand Februar 2024)

Bei Bedarf unterstützt der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst (AMSD) des Universitätsklinikums Münster diesen Prozess. Sie erreichen unseren Ansprechpartner, Herrn Rausch aus dem AMSD unter 0251-83-57339 oder per Mail michael.rausch(at)ukmuenster.de. Herr Rausch steht Ihnen ebenfalls als Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz während der Schwangerschaft und einer sich ggf. anschließenden Stillzeit zur Verfügung.

 

Härtefallregelung bzw. Nachteilsausgleich

Als werdende oder stillende Mutter können Sie sämtliche Studienleistungen und Klausuren gerne zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei Frau Dr. Engler bzw. bei Herrn Dr. Schölling.

Darüber hinaus können Sie gerne für die Härtefall-Regelung des elektronischen Stundenplans freigeschaltet werden. Dies bedeutet, dass Sie am Anfang des Semesters schon eine Woche vor dem üblichen Termin individuelle Änderungen im Stundenplan machen können. Weitere Infos finden Sie hier: https://medicampus.uni-muenster.de/elan_plan.html.

Ebenso können Sie schriftlich per Formular bezüglich eine Orts- oder Zeitpräferenz für die Blockpraktika angeben. Weitere Infos und die Formulare finden Sie hier: https://medicampus.uni-muenster.de/blockpraktika.html.

Projekt „Studieren mit Kind“
Auf der Medicampus-Seite des Projekts „Studieren mit Kind“ sind viele zusätzliche interessante Informationen und Angebote zu finden: https://medicampus.uni-muenster.de/mitkind.html.

 

 

 

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