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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

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Aufwandsentschädigung für Studierende im Praktischen Jahr

Deutschlandweit hat sich mehrheitlich die Meinung durchgesetzt, dass es durchaus angemessen sei, den Studierenden im Praktischen Jahr für ihre Anreise, die ganztägige Anwesenheit auf der Station und etwaige Aufwendungen im Zuge ihrer Ausbildung im Rahmen des Praktischen Jahres zu entschädigen. Da das Praktische Jahr Teil des Medizinstudiums ist und keine Berufstätigkeit, gilt auf allen PJ-Ausbildungsplätzen, dass dort keine höhere "Vergütung" erlaubt ist (sowie Studienleistung ), als es die Grenze des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAfÖG) erlauben.
Unsere Akademischen Lehrkrankenhäuser und das Universitätsklinikum Münster haben  zusammen eine einheitliche Obergrenze für etwaige Aufwandsentschädigungen für Studierende im Praktischen Jahr festgelegt. Die Höhe dieser Obergrenze beträgt derzeit gemäß einer Konsensus-Vereinbarung 22,50€ pro Anwesenheitstag.
Um den hierfür erforderlichen administrativen Aufwand in Grenzen zu halten und um ein für allen Seiten transparentes, praktikables und gerechtes Procedere etablieren zu können, hat die Medizinischen Fakultät zu diesem Zweck folgendes Tool zur Dokumentation der studentischen Anwesenheitszeiten entwickelt.
 

 

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