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Medizinische Fakultät Münster e-Campus Inhalt: Wiederholungsprüfungen im klinischen Abschnitt

Wiederholungsprüfungen

Aus Gründen einer besseren Wiederholbarkeit einzelner Abschnitte, aber auch aufgrund der inhaltlichen Systematik einzelner Fächer und Querschnittsbereiche werden einige Leistungsnachweise in mehrere Teilen dividiert angeboten. In diesem Fall gilt für die Erteilung des Leistungsnachweises, dass in jedem Teilgebiet ein Punktewert erreicht werden muss, der einem Anteil von  mindestens 60 % an der Gesamtzahl aller gewerteten Prüfungsfragen entspricht.
Als Beispiel soll erneut der Leistungsnachweis der Inneren Medizin gelten: Würde dieser nur als Ganzes gewertet und somit nur als Ganzes wiederholbar sein, so müsste ggf. bei Nichtbestehen die gesamte Innere Medizin am Ende des Curriculums in einer einzigen Wiederholungsprüfung abgefragt werden. Dem gegenüber ermöglicht die Definition von Teilleistungsnachweisen eine "portionsweise" Wiederholung einzelner Teilgebiete.
Im Regelfall ist für die Definition eines Teilleistungsnachweises ein Umfang an Lehrveranstaltungen erforderlich, der nach obiger Berechnungsformel für 15 Fragen oder mehr ausreichend ist. Somit erstrecken sich einige Teilleistungsnachweise auf einzelne Semester, andere wiederum beziehen sich auf zwei oder mehrere Semester.

Gemäß Studien- und Prüfungsordnung haben Sie bei Nichtbestehen der regulären Prüfung drei Wiederholungsmöglichkeiten. Danach ist die elektronische Selbstanmeldung über Ihre CADS-Kennung gesperrt. Sollten Sie in diesen insgesamt vier Versuchen die Prüfung noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, kann die zuständige Prüfungskommission auf Antrag einen fünften (und letzten) Prüfungsversuch genehmigen. Dieser Antrag setzt aber voraus, dass die in Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Beratungsgespräche durchgeführt worden sind. Die Prüfungskommission trifft dann eine Einzelfallentscheidung, bei der kommissionsintern kritisch die Frage diskutiert wird, ob aufgrund des sonstigen Studienverlaufes von einem positiven Ergebnis bei einer weiteren Wiederholungsprüfung auszugehen ist. Danach ist ein zusätzlicher Wiederholungsversuch ausgeschlossen und es folgt die Exmatrikulation.
Wiederholungsprüfungen können mit Ausnahme des 6. kl. Semesters immer nur im Folgesemester geschrieben werden. Mit welchen regulären Klausuren die Wiederholungsklausur zusammenfällt, können Sie der nachfolgenden Liste entnehmen. 
Wiederholungsprüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung sind nicht möglich.

Achtung:
Seit dem Sommersemester 2009 gibt es eine terminliche Änderung, die die Wiederholungsklausuren des klinischen Studienabschnittes betrifft. Seitdem werden einige der Fächer, die sich in der Regulärklausur über mehrere Semester erstrecken, nicht mehr wie bisher vollständig mit dem Klausurtermin des letzten betreffenden Semesters nachgeschrieben. Stattdessen müssen Sie, wenn Sie eines der betreffenden Fächer nachschreiben wollen, dafür zu mehreren Klausurterminen in der Klausurwoche erscheinen. 

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