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Medizinische Fakultät Münster e-Campus Inhalt: Punktwertung und Ankerklausel

Punktwertung und Ankerklausel

Die Punktwertung für Prüfungen im 2. Studienabschnitt
Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsnachweises ist, dass mindestens 60% aller gestellten Fragen eines Fachgebietes richtig beantwortet sein müssen. Die Anzahl der erreichten Punkte errechnet sich dabei aus der Anzahl der richtig beantworteten Fragen in einer Disziplin.
In der Regel wird jede richtig beantwortete Frage mit einem Punkt vergütet. Nun ist es so, dass in ein und demselben Fach die Prüfung in einem Semester schwerer oder leichter ist als in einem anderen Semester.
Um den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden der Prüfungen über die Semester hinweg Rechnung tragen zu können, wird jede richtig beantwortete Frage mit einem Korrekturfaktor multipliziert.
Dieser Korrekturfaktor ist das Ergebnis einer Division. Er berechnet sich aus dem Quotienten a) der  Regelbestehensgrenze (60%) und der für die jeweilige Prüfung erreichten b) realen Bestehensgrenze gemäß der Ankerklausel.
Wie berechnet sich nun die reale Bestehensgrenze und was ist die Ankerklausel?

Die Ankerklausel
In der Berechnung der Ankerklausel werden zwei Bezugsgrößen einbezogen: zum einen die individuelle Leistung und zum anderen die durchschnittliche Gesamtleistung aller Prüflinge. In Anlehnung an die entsprechenden Regelungen des § 14 Abs. 6 der ÄAppO wird an der Medizinischen Fakultät der WWU Münster eine schriftliche Prüfungsleistung dann als ausreichend beurteilt,

• wenn der Prüfling mindestens 60% der gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat oder

• wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen nicht mehr als um 22% die durchschnittliche Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die erstmals an dieser Prüfung teilgenommen haben.

Anders formuliert: Ihre individuelle Bestehensgrenze berechnet sich daraus, dass Ihre Prüfungsleistung um nicht mehr als 22% schlechter ist als die durchschnittliche Prüfungsleistung aller, die erstmals an der Klausur teilgenommen haben (Erstschreiber). Demzufolge wird in jedem Semester – generiert aus den durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Erstschreiber in einem Fachgebiet – eine auf Sie zugeschnittene individuelle reale
Rechenbeispiel Ankerklausel
Im Wintersemester 09/10 wurden in Pathologie 15 Fragen in der Semesterabschlussprüfung des 2. klinischen Semesters (130 Studierende) und 15 Fragen in der Semesterabschlussklausur des 3. klinischen Semesters (135 Studierende) gestellt.
Angenommen, in Pathologie wurden im 2. klinischen Semester 1471 richtige Antworten gegeben, während im 3. klinischen Semester 1510 richtige Antworten erreicht wurden.
Insgesamt wurden aus den (130?15 + 135?15=) 3975 gestellten Fragen im Fach Pathologie 2981 richtige Antworten erzielt, was einem durchschnittlichen Wert von 75% entspricht.
Subtrahiert man nun gemäß der Ankerklausel einen Wert von 22% von dieser durchschnittlichen Prüfungsleistung von 75%, so erhält man eine neue, reale Bestehensgrenze von 58,5%  (=8,8 von 15 Fragen). Kurz gesagt: Die Bestehensgrenze wurde von 60 auf 58,5% gesenkt. Wichtig ist sich zu vergegenwärtigen, dass die Gleichung nicht 75% - 22% lautet, sondern 22% von 75%. Hier gab es früher häufig Irritationen.

Zurück zum Ausgangspunkt der Überlegungen: Korrekturfaktor und Bestehensgrenze.
Die Erläuterungen zur Ankerklausel sind lediglich ein Zwischenschritt gewesen, um das berechnen zu können, was im Prüfungswesen am meisten interessiert, nämlich den Korrekturfaktor. Dazu wieder ein Rechenbeispiel:
In einer Semesterabschlussklausur hat ein Prüfling 17 von 30 Fragen richtig beantworten können. Mit einem Anteil von 56,7% bei einer Regelbestehensgrenze von 60% wäre diese Leistung eigentlich nicht ausreichend. Allerdings wurde die reale Bestehensgrenze für dieses Fach gemäß der Ankerklausel auf einen Wert von 56% ermittelt. Der Korrekturfaktor  (Regelbestehensgrenze : reale Bestehensgrenze; siehe oben) für diese Klausur wird auf einen Wert von 60/56=1,07 berechnet.
Damit ergibt sich für den Kandidaten aus diesem Beispiel bei einem erzielten Punktewert von 17 (Anzahl der richtigen Fragen) x 1.07 (Korrekturfaktor)= 18,21 Punkte.
Gemessen an den 30 gestellten Fragen würde dies einem Anteil von 60,71 Prozent und somit einem ausreichenden Prüfungsergebnis entsprechen.
Die beiden unten stehenden Abbildungen müssten nun für Sie interpretierbar sein.

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