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Medizinische Fakultät Münster e-Campus Inhalt: Fragenelimination und Nachteilsausgleich

Fragenelimination und Nachteilsausgleich

Die Fragenanzahl in den modularen Semesterabschlussklausuren errechnet sich aus der Anzahl der Unterrichtsstunden des Faches in dem jeweiligen Modul. Im 1.-5. klinischen Semester sind das 180 Fragen und im 6. klinischen Semester 150 Fragen. Durch Rundungsfehler bei der Berechnung der Fragenanteile können das schon mal eine oder zwei Fragen weniger sein. Zusätzlich gibt es drei Gründe, die es nötig machen, dass Fragen im Nachhinein eliminiert werden müssen:

1.  Die Frage oder alle Antwortmöglichkeiten sind erkennbar falsch. Falsche Fragen können nicht richtig beantwortet werden.

2.  Die Frage oder die Antwortmöglichkeiten sind nicht inhaltlich, aber formal falsch, etwa indem nur vier Distraktionen vorgegeben wurden, oder wenn auf eine Abbildung rekurriert wird, die nicht sichtbar ist.
In beiden Fällen werden die Fragen ersatzlos aus der Wertung genommen. Für die    Berechnung der prozentuierten Punktwertung reduziert sich die Basis um die Anzahl der herausgenommenen Fragen.

3.  Der Autor bemerkt im Nachhinein, (etwa durch die Kommentare der Prüflinge nach der Klausureinsicht), dass eine Frage oder dass Antwortmöglichkeiten unglücklich gestellt oder formuliert wurden. Er kann diese nach seinem fachlichen Ermessen aus der Wertung nehmen.

Wenn ein Autor Fragen aus fachlichen Gründen aus der Wertung nimmt, reduziert sich bei allen Prüflingen, die diese Frage falsch oder gar nicht beantwortet haben, die Berechnungsgrundlage der Bestehensgrenze auf die um die eliminierte(n) Frage(n) reduzierte Gesamtfragenanzahl. Prüflingen, die diese Fragen richtig beantwortet haben, bleibt der Punktwert jedoch erhalten (Nachteilsausgleich).

Der Nachteilsausgleich bringt keine "Bonuspunkte"

Die Elimination fehlerhafter oder missverständlicher Prüfungsfragen aus der Wertung soll nicht zu Nachteilen im Vergleich zu bisher mitgeteilten Prüfungsleistungen führen. Niemand soll durch die Elimination einer Prüfungsfrage schlechter gestellt werden. Dies hat zur Folge, dass für Kandidaten, welche die vermeintlich richtige (vom Autor als Lösung vorgesehene) Antwort auf eine eliminierte Prüfungsfrage gewählt haben, diese Frage auch in der Wertung verbleibt. Dieser Fall wird in der Leistungsübersicht durch den Hinweis "1 Frage[n] durch Nachteilsausgleich berücksichtigt" angezeigt.
In Verbindung mit dem Anstieg der erreichten Punkzahl verschieben sich durch einen Nachteilsausgleich allerdings auch die erreichbare Punktzahl und die davon abhängigen Bestehens- bzw. Notengrenzen. Der Nachteilsausgleich führt wegen der positiven Differenz aus Punktzahlunterschied und Bestehensgrenzenunterschied dennoch zu einem relativen Vorteil. Die erreichte Punktzahl steigt (in Relation zur erreichbaren Punktzahl) stärker als Bestehens- bzw. Notengrenzen.

Beispiel


Von 17 gestellten Prüfungsfragen wurde genau eine Prüfungsfrage aus der Wertung genommen, welche von Kandidat A korrekt beantwortet worden war. Die Bestehensgrenze wurde nicht angepasst (eine richtige Antwort ergibt genau 1,000 Punkte). Mit 9 richtigen Antworten auf die 16 unstrittigen Fragen hätte A ohne Berücksichtigung des Nachteilsausgleiches die absolute Bestehensgrenze von 9,600 Punkten um 0,600 Punkte verfehlt.
Durch den Nachteilsausgleich steigt die erreichte Punktzahl auf 10,000. Aufgrund des gleichzeitigen Anstiegs der absoluten Bestehensgrenze auf 10,200 Punkte (0,600*17 für A gewertete Fragen) ergibt sich allerdings immer noch keine erfolgreiche Prüfungsteilnahme. Der Anteil richtiger Antworten ist durch die individuelle Berücksichtigung der eliminierten Prüfungsfrage zwar angestiegen (von ca. 56,3% auf ca. 58,8%). Für ein Bestehen reicht der positive Effekt der zusätzlich richtigen Antwort durch den Nachteilsausgleiches also nicht aus, obwohl ohne Wertung der eliminierten Prüfungsfrage absolut nur 0,600 Punkte gefehlt hätten.
Kandidat B hat die eliminierte Frage nicht korrekt beantwortet, ansonsten aber 10,000 von 16,000 möglichen Punkten erreicht (10 von 16 Antworten richtig). Die eliminierte 17. Prüfungsfrage beeinflusst die Bestehensgrenze für B nicht, denn er darf durch diese Frage nicht benachteiligt werden (ansonsten hätte die Frage primär in der Wertung verbleiben dürfen). B besteht daher trotz gleicher absoluter Punktzahl wie A knapp.

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