Wiederholungsprüfungen finden immer am Prüfungstag der entsprechenden Semester statt.
Beispiel: Sie befinden sich im 3. klin. Semester. Das Fach Rechtsmedizin müssen Sie wiederholen. Sie absolvieren die Wiederholungsprüfung Rechtsmedizin am Prüfungstag des 2. klin. Semesters und absolvieren Ihre reguläre Semesterabschlussklausur am Prüfungstag des 3. klin. Semesters.
Ausnahme sind die Wiederholungsprüfungen für das 6. klinische Semester. Hier gibt es einen zusätzlichen eigenen Wiederholungsprüfungstermin.