(s. § 2, Abs. 8, Satz 2 ÄAppO vom 27.06.02 sowie § 12, Abs. 1 der Studienordnung der Medizinischen Fakultät)
1. Wer muss das Wahlfach ableisten?
Alle Studierenden des klinischen Studienabschnitts, die bis zum 1.10.2003 das erste Staatsexamen noch nicht abgelegt haben.
2. Was kann als Wahlfach gewählt werden?
Die Medizinische Fakultät hat ein Wahlfachtableau für den klinischen Studienabschnitt bereitgestellt.
3. Welchen Umfang hat das Wahlfach?
Bei Meldung zur M2 Prüfung muss ein Wahlfach im Umfang von 2 Semesterwochenstunden (SWS) nachgewiesen werden.
4. Wie wird der Leistungsnachweis erworben?
Der Leistungsnachweis wird durch regelmäßige Teilnahme an der gewählten Lehrveranstaltung und dem Bestehen einer qualifizierenden Maßnahme (Prüfung, Ausarbeitung etc.), die nach Absprache mit der verantwortlichen Lehrperson zu Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt wird, erworben. Die Leistung in der qualifizierenden Maßnahme wird benotet (Skala: 1-4).
5. Wo wird der Leistungsnachweis dokumentiert?
Die formal gültige Wahlfachscheinvorlage der Medizinischen Fakultät Münster ist als offizielles Dokument unter Online-Formulare downloadbar. Im Anschluss senden Sie den Wahlfachschein an das Landesprüfungsamt Düsseldorf. Dort muss dieser für die Zulassung zur M II vorgelegt werden, denn er ist Gegenstand der Leistungsnachweise gemäß § 27 ÄAppO.
6. Der Wahlfachschein wird gerade erstellt. Was soll ich tun?
Den Wahlfachschein abwarten, evtl. früher vom Dozierenden einfordern und die Nachreichfrist des LPA nutzen.
Achtung: Dieses Angebot gilt nur für Studierende der Humanmedizin im klinischen Studienabschnitt!
Studierende in der Vorklinik nutzen bitte das Wahlfachangebot der Vorklinik oder Lehrangebote anderer Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.