Jedwede Curriculare Entwicklung bedarf der Evaluation! So schreibt das Hochschulrahmengesetz (§ 6) nicht nur eine regelmäßige Evaluation der Arbeit der Hochschulen in der Lehre vor, sondern legt auch explizit fest, dass die Studierenden bei dieser Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen sind.
Die Medizinische Fakultät der Universität Münster geht einen bedeutsamen Schritt weiter: Im Rahmen der Leistungsorientierten Mittelvergabe in der Lehre basieren die den Einrichtungen zur Verfügungen stehenden Finanzbudgets nicht zuletzt auf den in der curricularen Lehre erzielten Evaluationsergebnissen.
Hierbei kommte ein an der Fakultät selbst entwickeltes Softwareprogramm zur Online-Evaluation sämtlicher curricularen Lehrveranstaltungen zum Einsatz.