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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

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Inhalt: LOM Lehre

Leistungsorientierte Mittelvergabe in der Lehre
an der
Medizinischen Fakultät der
Westfälischen Wilhelms – Universität
Münster

Die Leistungsorientierte Mittelvergabe in der Lehre ist an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms – Universität seit dem Jahr 2002 ein fester Bestandteil der steuernden Ressourcenverteilung. Nicht zuletzt aufgrund des geänderten Prüfungswesens im Rahmen der 9. Novelle der Approbationsordnung mit dem Wegfall der IMPP-Leistungsdaten im Zweiten Studienabschnitt wurde eine Überprüfung des bisher gültigen Verteilungsalgorithmus notwendig. Daher hat sich die Kommission für Lehre und Studentische Angelegenheiten (LSA) der Medizinischen Fakultät mit dieser Problematik eingehend beschäftigt und einen neuen Verteilungsschlüssel erarbeitet. Grundlage für das in Kraft getretene Konzept ist die Forderung der 9. Novelle der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) vom 26.06.2002 nach einer kontinuierlichen und umfassenden Evaluation der Lehrveranstaltungen, sowie deren Publikation (§1 Abs. 1 / § 2 Abs. 9). Darüber hinaus fanden die Forderungen des Wissenschaftsrates nach Etablierung von „finanziellen Anreizstrukturen für die Lehre“ Berücksichtigung. „Dazu zählt (…), dass bei der leistungsorientierten Mittelvergabe (…) die Lehre angemessen einbezogen wird“ (Wissenschaftsrat 2004). Darüber hinaus konnte die Kommission aus der Analyse der Lehrbonifikation der vergangenen Jahre an der Medizinischen Fakultät wesentliche Erkenntnisse gewinnen. So musste der Versuch eine rationale und transparente Allokation der LOM-Mittel in Relation zur Lehrmenge (=Quantität) zu installieren kritisch hinterfragt werden. Allein die Erfassung der quantitativen Lehrleistungen, Publikationen und Prüfungseinsätze erforderte einen überproportional hohen Ressourceneinsatz. Außerdem konnte bei den nur im beschränkten Umfang zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Budget der Leistungsorientierten Mittelvergabe keine adäquate Aufwandsentschädigung für ein erweitertes Lehrengagement erzielt werden. Damit war das Ausbleiben von wesentlichen Implikationen aus der Leistungsorientierten Mittelvergabe auf das Lehrverhalten, das Curriculum oder die Betreuung der Studierenden erklärlich. Grundsätzlich werden im Qualitätsmanagement drei Komponenten der Lehrqualität unterschieden:
Die Strukturqualität umfasst die Gesamtheit der materiellen und personellen Ressourcen sowie der gesetzlichen und organisatorischen Regelungen, die zur Erbringung der Lehre verfügbar sind und dieser einen Rahmen geben. Die in diesem Segment geschaffenen Konditionen sind maßgeblich entscheidend für die Bewältigung des operativen und administrativen Geschäftes, sowie für die strategische Handlungsfähigkeit der Institutionen im Bereich der Lehre. Allerdings ist eine Kompensation von Unterschieden dieser Rahmenbedingungen, wie z.B. der aktuelle Stellenschlüssel, nicht durch die zur Verfügung stehenden LOM-Mittel allein erreichbar. Die Ergebnisqualität stellt den Erwerb von Fachwissen, die Vermittlung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden oder die Berufsbefähigung der Absolventen in den Mittelpunkt. Dabei gilt als Besonderheit des Bildungsbereiches hervorzuheben, dass die wesentliche Aspekte der Ergebnisqualität erst dann sichtbar werden, wenn die Lernenden die Hochschule bereits verlassen haben. Diesem Umstand ist es zu schulden, dass in der Regel keine belastbaren Daten dieser Qualitätsdimension zur Verfügung stehen. Selbst die landläufig als einzig „harte“ Parameter für eine Qualitätsbeurteilung des Ausbildungsprozesses angesehenen Ergebnisse der bundesweiten Staatsexamina stehen nach der Reform des Prüfungswesens im Zuge der 9. Novelle der Approbationsordnung nicht mehr zur Verfügung: Mit der Umstellung auf das so genannte „Hammerexamen“ gibt es keine Veröffentlichung mehr von fachspezifischen Ergebnissen für den Zweiten Studienabschnitt durch das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) mehr, die für eine Institutsbezogene LOM verwendet werden könnte.. Die Prozessqualität umfasst sämtliche Interaktionen, die im Zuge einer Leistungserbringung stattfinden, sowie die Beziehungen zwischen Anbietern und Nutznießern. Hierzu kann man im Wesentlichen die inhaltliche und didaktische Gestaltung von Lehrveranstaltungen, sowie die Organisation der Prüfungen und die Gewährleistung einer adäquaten Studienberatung zählen. Als Messparameter dieser Qualitätsdimension kann die Akzeptanz der Ausbildungssituation bei den Studierenden mit herangezogen werden. Zu diesem Zweck ist das Online-Evaluations-Programm „EVALuna“ seit dem Wintersemester 2001/02 fest an der Fakultät etabliert. Mit einer durchschnittlichen Rücklaufquote von über 90 % aller an den Veranstaltungen  teilnehmenden Studierenden, kann die Erhebung als ausreichen valide angesehen werden.
Folgende Prämissen wurden als primäre Ziele einer Leistungsorientierten Mittelvergabe in Betracht gezogen:
Belohnung von Exzellenz in der Lehre.
Vornehmlich soll eine hohe Prozessqualität, insbesondere erfolgreiche Anstrengungen in Richtung einer Qualitätsverbesserung die Zuteilung der Mittel bestimmen. Die Kompetition zwischen den Einrichtungen um einen definierten Anteil des LOM-Etats soll zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Lehre führen. Neben der Belohnung von Exzellenz der Einrichtungen soll insbesondere auch das Ergebnis der einzelnen Lehrveranstaltung abgebildet werden, um die Motivation der jeweiligen Lehrenden zu fördern.
Feedback für Lehrende und Lernende.
Die leistungsorientierte Mittelvergabe in der Lehre soll nicht nur einen monetären Umverteilungsprozess bewirken, sondern auch als Instrument der Rückkopplung zwischen Lehrenden und Lernenden in das Interesse der Lehrenden rücken.

Förderung der didaktischen Experimentierfreudigkeit. Zusätzlich zu einem Outcome-orientierten Verteilungsverfahren soll auch ein Förderinstrument zur Unterstützung (ex ante) von besonderen didaktischen Bemühungen und innovativen Lehr- und Lernexperimenten etabliert werden. Dem entsprechend erfolgt die Mittelvergabe an der Medizinischen Fakultät drei verschiedene Förderlinien:

  1. Berücksichtigung des quantitativen Lehraufwandes bei der Gewährung des institutionellen Globalbudgets.     
    Im Gegensatz zu der bisher üblichen Finanzierung der Einrichtungen über Stellenpläne und Sachmittelbudgets wird im Laufe des Jahres am Universitätsklinikum und an der Medizinischen Fakultät Münster die Einführung von Globalbudgets den Mittelfluss bestimmen. Über eine gewisse Grundausstattung hinaus stehen den Leitern der Einrichtungen zukünftig nur noch definierte Budgets für die Leistungen in der Krankenversorgung, der Forschung und Lehre zur Verfügung. Dabei wird das Budget für die Lehre maßgeblich durch den realen, curricularen Lehraufwand bestimmt.

    Darüber hinaus finden die Materialaufwendungen und de Erneuerungsbedarf in den Verbrauchs-intensiven Kursen Berücksichtigung.

    Der Umfang der zur Verteilung über die Globalbudgets anstehenden Mittel entspricht im Wesentlichen den bisherigen Aufwendungen im Personalbereich. Darüber hinaus hat der Fachbereichsrat der Medizinischen Fakultät bereits vor Jahren die so genannte freie Spitze des Landeszuführungsbetrages (außerhalb der durch fixe Kosten gebundenen Mittel) der Leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) gewidmet. Hiervon stehen für den Bereich „Lehre“ 30 Prozent der Gelder zur Verfügung.

  2. Projektförderung.
    Ein Drittel der zur Verfügung stehenden LOM - Gelder werden in ein Instrument zur Förderung Innovativer Lehrprojekte überführt. Diese Gelder können von allen Mitgliedern der Fakultät gemäß einem Antragsformular (s. Anlage I) beantragt werden. Der Bewilligungszyklus ist jährlich. In einem den Forschungsfördereinrichtungen (IZKF, IMF) ähnlichen Entscheidungsmodell sollen insbesondere Projekte mit einer nachhaltigen Wirkung auf den Lehrstandard an der Medizinischen Fakultät, insbesondere auch durch Investition in Personalkontingente für eine entsprechende Entwicklungsarbeit realisiert werden.

  3. Leistungsbonifikation    
    Abweichend von dem Anspruch im Rahmen der Zuteilung der Globalbudgets auf eine möglichst transparente Abbildung des Leistungsumfangs sollen in diesem Verteilungsverfahren zwei Drittel der LOM ‑ Gelder Outcome ‑ orientiert anhand der Studentischen Evaluation ausgeschüttet werden.        

    Dabei konkurrieren ausschließlich alle curricularen Lehrveranstaltungen in drei Kategorien:

    I. Vorlesungen
    Vorlesungen sind definiert als Veranstaltungen mit einem Betreuungsverhältnis von Dozent zu Studierenden von < 1 : 20.Für die Anerkennung als eigenständige Veranstaltung ist ein Mindestumfang von 10 akademischen Lehrstunden erforderlich.

    II. Seminare
    Seminare sind definiert als Veranstaltungen mit einem Betreuungsverhältnis von Dozent zu Studierenden von >= 1: 20. Sie  zeichnen sich durch hohe Interaktivität von Leiter und Seminarteilnehmern aus und dienen der Vertiefung und Anwendung von theoretischem Wissen. Für die Anerkennung als eigenständige Veranstaltung ist ein Mindestumfang von 2 akademischen Lehrstunden pro Studierenden(r) erforderlich.

    III. Praktika / Übungen / Bed-Side Teaching
    Diese Veranstaltungsform ist definiert als Veranstaltungen mit einem Betreuungsverhältnis von Dozent zu Studierenden von >= 1 : 10.Die Unterrichteinheiten zeichnen sich durch praktisches Arbeiten der Studierenden unter Anleitung und Aufsicht des Dozenten an einem Modell, Präparat oder Patienten aus.   Für die Anerkennung als eigenständige Veranstaltung ist ein Mindestumfang von 2 akademischen Lehrstunden pro Studierenden(r) erforderlich. In die Bewertung des zu Grunde liegenden Betreuungsverhältnisses einer Veranstaltung finden studentische Hilfskräfte keine Berücksichtigung.

    Jedes verantwortliche Institut / Einrichtung kann je Kategorie jeweils nur eine Veranstaltung pro Semester geltend machen. Eine Auskopplung von Einzelthemen aus einer zusammenhängenden Veranstaltung ist nicht möglich.

    In die Wertung gehen ausschließlich Veranstaltungen ein, die Bestandteil des Curriculums der Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät sind.

    Der zur Verfügung stehende Betrag wird auf die 3 Kategorien wie folgt ausgeschüttet:

    Kategorie 1 (Vorlesungen):        17 Prozent
    Kategorie 2 (Seminare):             27 Prozent
    Kategorie 3 (Praktika ):              56 Prozent

    Pro Kategorie wird ein Ranking auf der Basis der Studentischen Evaluation erstellt. Hierfür werden die Mittelwerte aus den Evaluationsergebnissen zweier aufeinander folgender Semestern, in denen die Veranstaltung angeboten wurde, herangezogen.

    Es werden ausschließlich Veranstaltungen berücksichtigt, deren Ergebnis besser oder gleich dem Fakultätsdurchschnitt ausgewiesen ist.

    Für diese erhalten die jeweils verantwortlich zeichnenden Einrichtungen einen Sockelbetrag von 500 € für eine Vorlesung und 1000 € für ein Seminar, bzw. ein Praktikum.

    Der verbleibende Betrag wird auf die zu berücksichtigen Veranstaltungen in gestaffelter Form nach Rankingplatz vergeben, so dass der Differenzbetrag zwischen zwei Rankingplätzen jeweils gleich ist.

    Die Ausschüttung erfolgt über die Stabsstelle Evaluation der Medizinischen Fakultät.

     

 

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