Ab sofort können und sollen Studierende im Praktischen Jahr bevorzugt in den für die Versorgung von COVID-Patient*Innen absehbar relevanten Bereichen, wie den Notfallaufnahmen, Infektions- und Intensivstationen tätig werden. Solche freiwilligen (!!!) Einsätze können gemäß einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) vom 19. März 2020, sowie einer Konkretisierung vom 23. März 2020 ab sofort unter die Tertial-Bezeichnungen "Chirurgie", "Innere Medizin", und "Wahlfach" subsumiert werden. Damit erhalten die Studierenden Gelegenheit, sich zu Zeiten in diese Bereiche einzufinden, in denen eine noch weitgehend normale Prozessroutine stattfindet.
Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales vom 19. März 2020