Für das Studium der Humanmedizin an der Westfälischen Wilhelms – Universität in Münster ist prinzipiell die Zuweisung eines Studienplatzes durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) erforderlich.
Gemäß dem Hochschulrahmengesetz und der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen wird von der ZVS dabei folgendes Verfahren angewendet:
Von der Gesamtzahl der im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehenden Studienplätze werden zunächst die Vorab-Quoten im Umfang von ca. 15 % abgezogen. Die dann noch verbleibenden Studienplätze werden
zu 20 % an die Abiturbesten,
zu 20 % nach der der Wartezeit, und
zu 60 % nach den Kriterien des so genannten Hochschulverfahrens
verteilt.