Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO 2002) umfasst die ärztliche Ausbildung u. a. eine Famulatur von vier Monaten. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Merkblatt des Landprüfungsamtes Düsseldorf (Stand 2021).
Famulaturbescheinigungen erhalten Sie als Vordruck hier:
Famulaturfreigabe
Um die Famulaturzeit während der Vorlesungszeit beim Landesprüfungsamt anerkannt zu bekommen, benötigen Sie eine Freigabe des IfAS. Diese Freigabe zeigt, dass Sie in dieser Zeit von jedweden Präsenzverpflichtungen frei waren. Sie benötigen diese Freigabe nicht vor Antritt der Famulatur, sondern erst mit dem Einreichen des Famulaturzeugnisses beim LPA.
Die Freigaben erhalten Sie als Vordruck hier:
Famulaturfreigabe für eine Famulatur während der Vorlesungszeit
Famulaturfreigabe im Falle eines Freisemesters
Bringen Sie bitte diesen Vordruck ausgefüllt ins Geschäftszimmer oder schicken Sie das Formular ausgefüllt Herrn H. Maron (Henry.Maron@ukmuenster.de) im IfAS zu, damit er Ihnen die Famulatur die Famulaturfreigabe bestätigen kann. Eine Famulaturfreigabe kann erst nach der Famulatur geprüft und unterschrieben werden.
Weitere Informationen zu Famulaturfreigaben finden Sie hier: FAQ Famulaturen