1 = kein ausreichendes Zutrauen für ein eigenes Handeln => nur Beobachtung
2 = beschränktes Zutrauen in eigenes Handeln – supervidierende Ausbilder werden für ein sofortiges Eingreifen im selben Raum anwesend erwartet
3 = Erweitertes Zutrauen in eigenes Handeln – die Ausbilder werden nicht im Raum, aber in Rufnähe erwartet und sollen das Ergebnis kontrollieren
4 = Ausreichendes Zutrauen in eigenes Handeln – es wird als ausreichend erachtet, wenn die Ausbilder erst in näherer Zukunft (ca. 15-20min) erreichbar sind
5 = Hohes Zutrauen in das eigene Handeln, so dass eine Beaufsichtigung, bzw. Anleitung anderer vorstellbar ist