Das Erasmus-Programm ist für ordentliche Studierende im klinischen Abschnitt geeignet, wobei sich vor allem das 4. und/oder 5. klinische Semester anbietet. Um Probleme bei der Anerkennung der Studienleistungen zu verhindern, ist in jedem Fall eine ausführliche Beratung zum Studienvorhaben sowie intensive Recherche des Curriculums der jeweiligen Gastuniversität notwendig.
Es besteht an einigen Universitäten zudem die Möglichkeit, ein PJ-Tertial im Rahmen des Erasmus-Programms zu absolvieren.
Bevor Sie ins Ausland gehen, ist es wichtig, dass Sie sich ausführlich mit dem Curriculum der Medizinischen Fakultät der Universität Münster auseinandersetzen. Schauen Sie genau, welche Kurse Sie eigentlich in Münser absolvieren würden und wählen Sie aus, welche Kurse Sie gern im Ausland machen möchten. Realistisch ist es, 4-5 Kurse pro Semester zu absolvieren.
Falls die Homepage der Gastuniversität dies zulässt, sollten Sie sich auch mit dem Curriculum der ausländischen Hochschule auseinandersetzen und sich daran orientierend einen "Wunschplan" erstellen. Dieser Wunschplan ist ein Entwurf und muss nicht zwangsläufig in der Gastuniversität so belegt werden. Die genaue Kursplanung wird nach der definitiven Platzvergabe besprochen.
Es können auch die Blockpraktika Kinderheilkunde, Gynäkologie, Innere Medizin (unbedingt beide Wochen im Ausland absolvieren), Chirurgie sowie das Wahlblockpraktikum im Ausland absolviert werden. Eine Ausnahme bildet nur das Blockpraktikum Allgemeinmedizin.
Wichtig ist, dass das Blockpraktikum auf dem Learning Agreement und auch auf dem Transcript of Records aufgeführt wird. In jedem Fall sollten Sie sich das Blockpraktikumsformular und das Formular zur Freistellung während der Absolvierung des Blockpraktikums ausfüllen lassen.
Ihre Vorarbeit in Bezug auf die Belegung der Kurse und die Abstimmung mit dem Ressort Internationales machen es möglich, dass bei der med. Fakultät so gut wie alle Kurse anerkannt werden können.
Das Learning Agreement fungiert dabei als Vertrag zwischen Ihnen, der Universität Münster und der Gastuniversität. Dieser Vertrag wird von allen Parteien unterschrieben und gibt Ihnen somit die Sicherheit, dass
und
Sie sollten/können nur vollständige Leistungsnachweise (nach § 27 ÄAppO) belegen, d.h. zum Scheinerwerb gehören Vorlesungen, Praktika und Prüfungen (zur Festlegung einer Note, denn alle Scheine müssen benotet sein.)
Beinhaltet Ihr Transcript of Records nur vollständige Leistungsnachweise, die genau so benannt sind wie in Münster, ist die Anerkennung sehr einfach: Sie kommen mit allen Unterlagen zum Ressort Internationales und wir erstellen eine Äquivalenzbescheinigung, die Sie dann zusammen mit dem ToR zum LPA nach Düsseldorf schicken.
Heißt ein Schein im Ausland komplett anders als in Münster und Sie wollen diesen tanerkennen lassen, muss Rücksprache mit dem Fachvertreter aus Münster gehalten werden. Auch dazu melden Sie sich zuerst im Ressort Internationales – wir besprechen dann zusammen den nächsten Schritt.
Erkennt das Landesprüfungamt die Leistungen an, bekommen Sie von diesem ein Schreiben zugestellt. Mit diesem Schreiben kommen Sie erneut zum Ressort Internationales. Hier werden die Kurse in MediCampus eingetragen.
Dies kann allerdings erst erfolgen, wenn Sie einen Erfahrungsbericht hochgeladen haben.
Wichtig: Bitte bedenken Sie, dass alle im Ausland absolvierten Leistungen mit ausreichend/im Ausland erworben eingetragen werden, unabhängig davon, welche Note auf dem Transcript der Gastuniversität vermerkt ist.