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Medizinstudium Münster medicampus: Aktueller Standpunkt

HumanmedizinKlinikBlockpraktika > Famulatursanerkennung

Inhalt: Famulatursanerkennung

Anerkennung von Famulaturen als Blockpraktika

Wir haben erfahren, dass seitens des Landesprüfungsamtes hinsichtlich der Anerkennung von „überzähligen“ Famulaturen als Blockpraktika keine Bedenken bestehen, wenn die inhaltliche Übereinstimmung vorliegt und in der Klinik eine Prüfung stattfindet, welche die Erfüllung der Lernziele und die Ausweisung einer Note ermöglichen.

Wann liegt eine „überzählige“ Famulatur vor?

Eine „überzählige“ Famulatur liegt vor, wenn Sie am Ende des Studiums alle Famulaturen abgeschlossen haben und während der Pandemiezeit anstelle eines ausgefallenen Blockpraktikums eine zusätzliche Famulatur gemacht haben. Wenn Sie also

-    während der Pandemiezeit (derzeit WiSe 19/20, SoSe 2020, WiSe 20/21) für ein Blockpraktikum angemeldet waren (s.u.),
-    dieses aufgrund der Corona-Situation ausgefallen ist,
-    Sie nicht an dem Ersatzprogramm teilnehmen konnten
-    und stattdessen die Zeit benutzt haben, um eine zusätzliche Famulatur zu machen,

liegt bei Ihnen eine „überzählige“ Famulatur vor.

Hier finden Sie die Listen mit den Blockpraktika, die im WiSe 19/20 und SoSe 2020 ausfallen mussten. Wenn Sie für eins dieser Blockpraktika angemeldet waren und die von Ihnen zusätzlich geleiste Famulatur die unten aufgelisteten Bedingungen erfüllt, können Sie bei Herrn Dr. Schölling einen Antrag für die Anerkennung einer "überzähligen" Famulatur als Blockpraktikum einreichen.

Wintersemester 2019/20

Sommersemester 2020

Wintersemester 2020/21

Bedingungen für die Anerkennung

Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1)    die Famulatur muss inhaltlich zum gewünschten Blockpraktikum passen (z.B. Famulatur in der Gynäkologie für das Blockpraktikum der Gynäkologie),
2)    die Dauer der Famulatur muss mit der Mindestdauer des Blockpraktikums übereinstimmen (z.B. eine Woche ganztags Gynäkologie-Famulatur für das Blockpraktikum der Gynäkologie),
3)    und durch die Klinik gem. der Approbationsordnung § 13 Abs. 2  bentotet werden. Alle Pflichtblockpraktika (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde, Kinderheilkunde) müssen benotet werden. Das Wahlblockpraktikum muss nicht benotet werden.

Vorläufige Blockpraktikumsbescheinigung

Da es sich formal um eine Famulatur handelt, muss diese auch auf dem regulären Formular für eine Famulatur dokumentiert werden. Dieses reichen Sie dann im Original zusammen mit dem dafür vorbereiteten Antragsformular (s. hier: Stand 15.01.2021) bei Herrn Dr. Schölling im IfAS ein. Frist für die Einreichung ist jeweils der 30.4. für das Winter- und der 31.10. für das Sommersemester.

Auf dem Formblatt bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, diese Famulatur als „überzählige“ Famulatur werten zu lassen und nicht beim LPA als „reguläre“ Famulatur einzureichen. Die Daten werden mit dem LPA abgeglichen, Zuwiderhandlungen werden als Urkundenfälschung bewertet und juristisch verfolgt.

 

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